Richterlicher Beschluss vom Arbeitsgericht?

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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pingu1404
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Richterlicher Beschluss vom Arbeitsgericht?

Beitrag von pingu1404 » 21.12.2011, 09:32

Hallo!
Die Verhandlungen der AK beim Arbeitsgericht über meinem Fall sind abgeschlossen. Wielange dauert es bis ich den Beschluss von der Richterin (bzw. vom Arbeitsgericht) erhalte? Ich warte mittlerweile schon 7 Wochen darauf :shock: ?
Wer kann mir meine Frage beantworten?
Die AK hat mir einmal gesagt 4-6 Wochen und einmal 3-4 Monate?? Kenne mich nicht mehr aus??
DANKE!!



Hank
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Beitrag von Hank » 22.12.2011, 16:56

Tendenziell ersuchen immer mehr Leute um Rechtsschutz, die Gerichte sind mehr als ausgelastet und die Entscheidungen der Gerichte werden immer länger, weil die technischen Möglichkeiten das begünstigen (Stichwort Copy & Paste).

Früher waren die Entscheidungen kurz, weil der Richter neben der Schreibkraft sitzen und diktieren musste, und die Schreibkraft hat mit der Schreibmaschine geschrieben. Oder die Richter haben mit der Hand vorgeschrieben. Das war schon eine Art natürlicher Begrenzung.

Also: Abwarten und Tee trinken.

pingu1404
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Beitrag von pingu1404 » 22.12.2011, 17:05

Danke Hank für Deine Rückantwort! Doch ist es relativ unfair :oops: ! Ich warte seit Mai auf meinen ausständigen Gehalt, wenn ich aber im Gegenzug dem Staat was schulde und es nicht fristgerecht bezahle werde ich sofort eingesperrt! Was ist wenn ich dann den richterlichen Beschluss habe und dieser wird rechtskräftig und die Firma zahlt wieder nicht, wie geht es dann weiter? Vielleicht weißt Du hier auch eine Antwort?
Danke!

Hank
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Beitrag von Hank » 27.12.2011, 17:14

...also gerade der Staat ist ein unpünktlicher und z.T. unverlässlicher Zahler, siehe Griechenland usw.

Meistens sind die privaten Gläubiger viel lästiger und schneller mit einer Klage zur Hand, beim Staat kann man vieles mit Rechtsmitteln hinauszögern.

Es wird in deinem Fall vielleicht um eine Konkursfirma gehen, und das dauert, bis man alle Vermögenswerte festgestellt und abgewickelt hat.

Wenn du einen rechtskräftigen Titel hast, hast du 30 Jahre Zeit diesen vollstrecken zu lassen, irgendwann wird der ex-Chef wohl wieder zu Geld kommen, außerdem gibt es sowas wie den Insolvenzentgeltsicherungs-Fond wo alle Unternehmer, d.h. Arbeitnehmer einzahlen müssen, also noch sind wir ein Sozialstaat.

lg, Hank 8) 8) 8) 8)

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