Ich suche eine nähere Deffinition des § 7 AngG Konkurenzklausel.
Gibt es Erfahrungswerte abwann ein Schadenersatz gefordert werden kann, und welche Bedinungen dafür vorhanden sein müssen!
Kann der Arbeitgeber für abgeschlossene Geschäfte des Arbeitnehmers Schadenersatz fordern, wenn der Arbeitgeber nicht in der Angebotsphase involviert war?
Vielen Dank für die Auskunft
Konkurenzverbot § 7 AngG
Es kommt zunächst einmal drauf an, ob der Arbeitnehmer selber gekündigt hat und ob er gegen die max. 1 Jahr zulässig vereinbarte Klausel wirklich verstossen hat. Der ex-Arbeitnehmer muss auf alle Fälle trotzdem in seinem Beruf weiterarbeiten können, weil sonst hieße es ja "Arbeitsverbotsklausel", oder?
Dann muss man erst einmal den behaupteten Schaden nachweisen und beziffern können, was meistens nicht einfach ist, d.h. es muss einem ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden, dann muss man tatsächlich geklagt werden, was man sich als Arbeitgeber erst einmal antun muss, was bekanntlich Zeit und Geld kostet, und dann hat immer noch der Richter das Sagen was die Höhe des Schadenersatzes angeht.
Als Arbeitnehmer sind Sie überdies Pflichtmitglied bei der AK, da können Sie sich also ohne jeden Genierer anhand aller Unterlagen gratis beraten lassen.
Hank

Dann muss man erst einmal den behaupteten Schaden nachweisen und beziffern können, was meistens nicht einfach ist, d.h. es muss einem ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden, dann muss man tatsächlich geklagt werden, was man sich als Arbeitgeber erst einmal antun muss, was bekanntlich Zeit und Geld kostet, und dann hat immer noch der Richter das Sagen was die Höhe des Schadenersatzes angeht.
Als Arbeitnehmer sind Sie überdies Pflichtmitglied bei der AK, da können Sie sich also ohne jeden Genierer anhand aller Unterlagen gratis beraten lassen.
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