Gewerbeordnung

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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itil
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Gewerbeordnung

Beitrag von itil » 21.03.2011, 15:50

Hallo,

ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage. Letztens war bei uns im Festsaal eine "Messe" wenn man das so nennen darf. DA wir neben dem Festsaal wohnen, haben meinBruder und ich in von unserem Garten aus Getränke verkauft um unser Taschengeld etwas auf zu bessern (also gewinnbringend verkauft).Ein paar Bröchten haben wir auch angeboten.

User Nachbar meinte wir sollten wegen der Gewerbeordnung aufpassen.

Nun meine Frage:
Ist die Gewerbeordnung hierfür überhaupt anwendbar?
Mein Bruder ist 16 und ich bin 15 jahre alt. Wir sind Schüler und haben außer unserem Taschengeld keinerlei Einkünfte.

Wenn Ja - wieso und welche konsequenzen hat das?

Falls nein - wieso genau nicht - damit wir wissen ab wann sie zu tragen kommt.


vielen dank schon mal im voraus!

lg

itil



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 23.03.2011, 07:42

Ein Gewerbe besteht darin, eine gewisse gewerberechtlich relevante Tätigkeit, ein sog. Grundhandelsgewerbe, regelmäßig mit Gewinnabsicht zu betreiben.

Das liegt bei Euch mit dieser einmaligen Aktion ganz sicher nicht vor, allerdings kann die jeweilige Gemeinde als oberste Gewerbebehörde da eigene Vorschriften für Veranstaltungen vorsehen, d.h. man hat seine Tätigkeit zu melden und dann erhält man Bescheid, ob Abgaben, Vergnügungssteuer u.ä. anfallen.

In Österreich laufen solche Tätigkeiten wie Ihr sie beschreibt meistens im Rahmen eines uneigennützigen/gemeinnützigen Vereins, d.h. der Ausschank unterstützt den Vereinszweck. Allerdings ab einem gewissen Umfang, d.h. Regelmäßigkeit und Umsatz greifen die gewerberechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften.

Hank 8) 8) 8) 8)

itil
Beiträge: 6
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Beitrag von itil » 30.03.2011, 10:05

hmm aber zu jung sein, schließt das die anwendbarkeit der Gewerbeordnung komplett aus?

bzw. wenn man keine gewerbeberechtigung erlangen kann - kann ja nicht sein, dass das die GewO ausschließt oder? Ich meine wenn jemand mal insolvenz hatte, kriegt er ja auch keine gebwrberechtigung mehr.
wenn er dann das gewerbe illegal anwendet muss ja auch die gewerbeordnung herangezogen werden oder?

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