Eine Freundin, die am Gericht arbeitet, hat mich gebeten mich zu erkundigen, da sie grad auf Urlaub im Ausland ist und nicht ins Internet kann.
Sie war Montag und Dienstag auf Urlaub und hätte dann Mittwochs in die Berufschule müssen, am Donnerstag ist sie weg geflogen. Also wieder Urlaub von Donnerstag bis 2 Wochen nachher.
Jetzt war sie aber nicht in der Berufschule, da ihr schlecht war. Vielleicht auch weil sie zum 1. Mal geflogen ist und nervös war. Sie hat eine Krankmeldung für den einen Tag vom Arzt.
Jetzt hat sie Angst, dass sie Probleme bekommt, da:
2 Tage Urlaub - 1 Tag krank - 2 Wochen Urlaub
Ich bitte um Auskünfte, dass ich ihr weiterhelfen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Tanja H.
WICHTIG!!!! Urlaub und Krankmeldung
Also deine Freundin hätte ja an sich den besten Kontakt für eine fachliche Auskunft, oder?
Und klar: Schaut schon verdächtig aus - ausgerechnet am Tag wo Schule ist krank sein. Ob sie Probleme kriegt, hängt von ihren Begründungen ab. Aufgeregtheit vor einem Urlaub ist wohl eher ein Grund erst Recht in die Berufsschule zu gehen, als Ablenkung quasi.
Die Ärzte schreiben einen im Zweifelsfall immer krank, schon allein aus ärztlicher Letztverantwortung, das weiß jeder Vorgesetzte wie das läuft.
Probleme könnte sie wegen des versäumten Stoffes kriegen und zwar bei der nächsten Prüfung oder Schularbeit.
Gut wäre wenn sie sagen könnte, dass sie sich die Unterlagen über den an diesem Schultag versäumten Stoff natürlich umgehend organisiert hat und alles soweit es geht schon nachgelernt hat. Alles andere waren private Umstände.
Und tschüss.
Hank

Und klar: Schaut schon verdächtig aus - ausgerechnet am Tag wo Schule ist krank sein. Ob sie Probleme kriegt, hängt von ihren Begründungen ab. Aufgeregtheit vor einem Urlaub ist wohl eher ein Grund erst Recht in die Berufsschule zu gehen, als Ablenkung quasi.
Die Ärzte schreiben einen im Zweifelsfall immer krank, schon allein aus ärztlicher Letztverantwortung, das weiß jeder Vorgesetzte wie das läuft.
Probleme könnte sie wegen des versäumten Stoffes kriegen und zwar bei der nächsten Prüfung oder Schularbeit.
Gut wäre wenn sie sagen könnte, dass sie sich die Unterlagen über den an diesem Schultag versäumten Stoff natürlich umgehend organisiert hat und alles soweit es geht schon nachgelernt hat. Alles andere waren private Umstände.
Und tschüss.
Hank



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- Registriert: 07.09.2007, 11:52
Sehe ich es richtig, Ihre Freundin war währden der Berufsschulzeit auf Urlaub?
Es gibt eine Berufsschulpflicht!!! - Ich kann mir schwer vorstellen, dass sie von der Berufsschule freibekommen hat. Hier könnte es Probleme geben.
Wenn Sie "Krankgeschrieben" war, war Sie arbeitsunfähig. Dieses ärztl. Gutachten wird sehr schwer zu entkräften sein. Und wenn Sie kein Verhalten gesetzt hat, dass ihre Genesung beeinträchtigt (Discobesuch obwohl man angeblich Grippe hat usw.), wird sie daraus keine Probleme bekommen. - D.h. der Krankenstandstag geht in Ordnung.
LG!
Es gibt eine Berufsschulpflicht!!! - Ich kann mir schwer vorstellen, dass sie von der Berufsschule freibekommen hat. Hier könnte es Probleme geben.
Wenn Sie "Krankgeschrieben" war, war Sie arbeitsunfähig. Dieses ärztl. Gutachten wird sehr schwer zu entkräften sein. Und wenn Sie kein Verhalten gesetzt hat, dass ihre Genesung beeinträchtigt (Discobesuch obwohl man angeblich Grippe hat usw.), wird sie daraus keine Probleme bekommen. - D.h. der Krankenstandstag geht in Ordnung.
LG!
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