Hallo erstmal,
Hab heut von meiner Firma etwas zum unterschreiben bekommen bei dem ich nicht durchblicke.
Arbeiten tu ich in der Gastro, Schicht dienst. Täglich 8 stunden, 6 tage hintereinander. Also Früh Früh - Mittel Mittel - Nacht Nacht - Frei Frei
7-15 Uhr - 15-23 Uhr - 23-7 Uhr - 2 Tage frei
Nun haben wir folgendes bekommen und müssen das unterschrieben wieder abgeben:
....
es ist uns stets ein Anliegen, die Arbeitsbeziehung mit unseren Mitarbeitern entsprechend der gesetzlichen und Kollektivvertraglichen Regelungen korrekt zu gestalten.
In Folge der zulässigen siebentätigen Arbeitsweise in unserem Betrieb, die damit auch Feiertage mit einschliesst, werdewn Feiertage als normale Arbeitstage qualifiziert, die - soweit kollektivvertraglich nicht anders vorgesehen - zu keinen zusätzlichen Entgelt- oder Freizeitansprüchen führen. Soweit in der Vergangenheit derartige zusätzliche Ansprüche gewährt worden sind, hat es sich dabei und freiwillige widerrufbare Leistungen gehandelt.
das Unternehmen erklärt sich aber bereit, Ihnen diese Ansprüche im Rahmen einer
einmaligen Sonderzahlung inder Höhe von Brutto XXX €
abzufinden, die unpräjudiziell für die Zukunft gilt und mit der Abrechnung für <Datum> zur Auszahlung gelangen wird.
Weiters wird im Sinne der kollektivvertraglichen Bestimmungen die Durchrechnung des sechsten Arbeitstages vereinbart. Daraus folgt, dass die gesetzliche Wochenruhe so verteilt werden kann, dass innerhalb von 13 Wochen insgesamt 26 freie Tage gewährt werden, was dazu führen kann, dass in einzelnen Wochen sechs Tage gearbeitet wird.
Wir bitten Sie mit ihrer Unterschrift diese Vereinbarung zu bestätigen, wobei damit sämtliche Ansprüche aus diesem Titel für die Vergangenheit und für die Zukunft abgegolten und bereinigt sind.
also:
Was erwartet mich und meine Kollegen ausser einer Einmalzahlung? Leider teilt uns <unsere Firma nicht wirklich was dazu mit, es soll nur in den nächsten Tagen unterschrieben werden.
Danke
Bye
Kollektivvertrag, Arbeitszeiten und einmalige Zahlung
...dass die Firma die bisherigen freiwilligen Sonderzahlungen nicht mehr leistet und die Mitarbeiter mit einer einmaligen Sonderzahlung für künftige Feiertagsschichten sich zufrieden geben, d.h. die Firma hat es jetzt leichter und billiger, die Mitarbeiter nach Bedarf einzuteilen, wenn eben viel los ist, wie eben an Feiertagen.
Die Frage ist was passiert, wenn der Mitarbeiter z.B. bald nach Unterschrift dieses Vertrages kündigt - muss die erhaltene Sonderzahlung zurückgezahlt werden? Und was ist mit den Mitarbeitern, die noch zum Betrieb dazustoßen werden? Kriegen die auch so eine einmalige Sonderzahlung?
Hank

Die Frage ist was passiert, wenn der Mitarbeiter z.B. bald nach Unterschrift dieses Vertrages kündigt - muss die erhaltene Sonderzahlung zurückgezahlt werden? Und was ist mit den Mitarbeitern, die noch zum Betrieb dazustoßen werden? Kriegen die auch so eine einmalige Sonderzahlung?
Hank




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