Hallo folgende Situation: Ich /Beamter, beabsichtige mich auf einen Arbeitsplatz bei einer anderen Behörde in einem anderen Bundesland, von NÖ nach Ktn zu bewerben. Die Dienststellen stimmen zu. Meine Frage: Wie sieht es mit dem Anspruch auf Zuteilungsgebühren aus, bzw können sie mir Aufgrund meiner Bewerbung (die DZ nach Ktn erfolgt auf eingenen Wunsch) verwehrt werden?
mfg joe
Dienstzuteilung/RGV
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