Ich bin im Thema Arbeitsrecht völlig neu - aber in meinem neuen Job teilweise dafür zuständig.

Ich habe eine Frage zur gesetzlich richtigen Regelung bei Änderung des DV (Handel) auf Überstundenpauschale (+10):
Es gibt einen Mitarbeiter dessen DV unterjährig um eine Überstundenpauschale von monatlich 10 Stunden ergänzt wurde. Vor der Umstellung hatte der Dienstnehmer +50 Stunden am Zeitkonto. Dadurch, dass die Überstunden in den folgenden Monaten nicht oder nur teilweise geleistet wurden, stehen am Konto jetzt nur mehr +20 Stunden. Der Dienstnehmer reklamiert jetzt, er möchte die 50 Studen auf ZA gehen, weil das ja noch vor der neuen Regelung war ...
Wie ist der Fall richtig zu behandeln?
Vielen Dank für eine Hilfreiche Antwort die Argumentationskräftig ist!