Fristlose Entlassung wg.angeblicher Veruntreuung
Ich hoffe jemand kann mir ein wenig Hoffnung machen oder mir sagen was ich zu erwarten habe (vorsicht der Beitrag ist etwas länger): komme aus Österreich
Ich war Leitung in einer non Profit Einrichtung. Im Betrieb war ich 13 Jahre, ohne jegliche Verwarnungen, Kritik, etc.,... - im Gegenteil es gab nur Lob beschäftigt.
Ich hatte 5 Mitarbeiter, eine davon war meine Stellvertretung. In der Vergangenheit gabe es immer wieder Probleme mi den weibl. MA`s.
Zankereien, Hinterrücks reden, etc.,.. untereinander, wenn sie mal nicht untereinander gestritten haben, gingen sie geschlossen auf mich los.
Meine Vorgesetzte wußte davon, meinte aber immer nur na du hast halt einen Kindergarten.
Mit der Betreibsrätin hatte ich von anfang an Probleme, sie hat nicht akzeptiert dass ich Leiterin wurde, hielt mich nicht für fähig. Wenn ich als Angestellte in leitender fnktion zu ihr ging und ihr mein Leid mit MA`s klagte erklärte sie mir nur sie fühle sich für mich nicht zuständig, als Leitng stünde ich der Geshäftsführung näher. Bei Gesprächen mit meiner vorgesetzten bestritt sie die Gespräche mit mir oft. Auch meiner vorgesetzten gegenüber meinte sie immer wieder, dass ich keine gute Leitung wäre.
Wenn MA`s gekündigt werden mußten, weil es Probleme gab, so passierte dies nie wenn ich das Problem aufzeigte, da meinte die Betreibsrätin nur sie würde sich dagegen aussprechen, wenn meine Stellvertreterin oder andere MA bei ihr urgierte, ging das Ganze reibungslos.
Nun im Frühjahr begannen wieder die Problem mit meinem weiblichen MA`s, dies ging soweit, dass ich zu meiner Vorgesetzten ging und meinte ich würde eine einvernehmliche Lösng in Betracht ziehen, mir reicht das ewige Theater. Sie meinte das dies nicht in Frage komme, sie würde mich nie gehen lassen, ich solle den Kindergarten einfach ignoriern.
Im spätsommer war es dann soweit. Ich wurde an einem Montag zur Geschäftführerin gerufen und mir wurde die "fristlose" ausgesprochen. Ich solle angeblich private Rechnungen verbucht haben. Ich mußte sofort alles abgeben durfte nicht mehr in meine Enrichtung.
Tags darauf rief mich nachmittags die Betriebsrätin an, meinte ich solle mir gut überlegen ob ich Klage, man würde mich ansonsten anzeigen, mein Leben wäre zersört. Die Beweislast wäre erdrückend. Ich sagte ich hab nichts getan, ich lass mir das nicht gefallen. Darauf meinte sie, man wäre gestern noch in meine Einrichtung gefahren, hätte Kassasturz (ohne mich) gemacht, es fehlen € 2000,-. Ich nahm mir einen Anwalt. Die Betriebsrätin bombartierte mich 2 Wochen lang mit Anrufen ich solle eine Schadenswiedergutmachung unterschreiben, dann würde keine Anzeige gemacht.
Ich unteschrieb natürlich nichts.
Einen Tag nachdem die Firma den anwaltsrief mit meinen Forderungen erhalten hat, wurde ich angezeigt (wg. gewerblichen Diebstahl und Diebstahl im rahmen einer kriminellen Vereinigung- was der Polizist bei der Einvernahme allerdings lächerlich fand).
Komisch war auch dass sich bis heute die Höhe des Fehlbetrgs ständig änderte, von ursprünglich 2000,- auf 3600,- dann auf 2400,- nun sind wir bei 2560,- angelangt. Meine Stellvertreterin hatte ebenfalls einen Schlüssel zum Tresor.
wie sich nun herausstellte hat das ganze meine Stellvertreterin mit einer Kollegin angezettelt, sie hat die Betriebsrätin angerufen und gemeint ich würde Geld veruntreuen. Die BR hat sie daraufhin angewiesen, mich angeblich 3 Wochen lang zu beobachten, aufzuschreiben was eingekauft wurde und was ich dann tatsächlich in die Kassa verbucht habe. Nach den 3 Wochen hat die BR die Geschäftsführung informiert und meine Fristlose Entlassung gefordert,
Laut den Handschriftlichen Aufzeichnungen habe ich pro Woche ca. € 60, mehr verbucht als ausgegeben wurde. Anhand der Rechnungen kann man das aber nicht feststellen, ob die gekauften Waren für die Einrichtung waren oder nicht.
Ich kann nur sagen ich habe nichts gemacht- das schwöre ich.
Ich werde doch nicht mit über 40 und 13 Jahren Firmenzugehörigkeit, samt Abfertigungsanspuch, alles aufs spiel setzen.
Nun im märz ist nun die Verhandlung am ASG. Meine Stellvertreterin und eine weitere MA (übrigens Schwester der zweiten Geschäftsführerin) und die BR werden gegen mich aussagen.
Mein Anwalt meint damit kommen die nicht durch, ich werde gewinnen.
Meine Frage nun, gibt es Erfahrungswerte, wie seht ihr meine Chancen- kann ich was gegen die BR tun- meiner Meinung nach hat sie Vorschub zum Mobbing geleistet.
Bitte um zahlreiche Antworten.
Danke
fistlose entlassung wg. angeblicher veruntreuung
entlassung
für mich stellt sich die frage, warum dich die firma nicht sofort angezeigt hat; üblicherweise ist sie dazu verpflichtet; hier müsste sie allerdings anhand fundierter unterlagen in der klagsschrift beweisen, ob es eine veruntreuung gegeben hat;
denn wenn es einen gerichtsakt gibt, hast du bzw. dein rechtsanwalt das recht auf akteneinsicht bzw. muss die klage zugestellt bekommen; ich würd' an deiner stelle keine schadenswiedergutmachung unteschreiben und auf die klage warten, damit du weißt, was sie dir eigentlich vorwerfen;
das ist ein typischer fall aussage gegeben aussage; wenn du dir keiner schuld bewusst bist, würd' ich's darauf ankommen lassen; ich denk' nämlich, dass dir dann die firma einen vergleich anbieten wird, vielleicht in form einer umwandlung in eine kündigung, damit du keine fristlose entlassung vorweisen kannst;
hast du dich das schon einmal gefragt bzw. deinen rechtsanwalt?
lg und alles gute, patriotin
denn wenn es einen gerichtsakt gibt, hast du bzw. dein rechtsanwalt das recht auf akteneinsicht bzw. muss die klage zugestellt bekommen; ich würd' an deiner stelle keine schadenswiedergutmachung unteschreiben und auf die klage warten, damit du weißt, was sie dir eigentlich vorwerfen;
das ist ein typischer fall aussage gegeben aussage; wenn du dir keiner schuld bewusst bist, würd' ich's darauf ankommen lassen; ich denk' nämlich, dass dir dann die firma einen vergleich anbieten wird, vielleicht in form einer umwandlung in eine kündigung, damit du keine fristlose entlassung vorweisen kannst;
hast du dich das schon einmal gefragt bzw. deinen rechtsanwalt?
lg und alles gute, patriotin
Nun, ich habe meine Forderungen beim Arbeitsgericht eingeklagt. Es geht samt Kündigungsentschädigung immerhin um ca. 33.000 € brutto.
Das Ermittlungsverfahren der Polizei läuft noch.
Auch meine normalen Ansprüche nach der fristlosen- Gehalt bis zur Entlassung, Urlaubsabfindung,... in Höhe von € 2.310,- wurde nicht ausbezahlt. Wurde als teilweise Schadenswiedergutmachung vorerst einbehalten.
Als Beweis gibt es nur den Auszug aus dem Kassabuch (meine von mir gebuchten Rechnungen) und die handschriftlichen aufzeichnungen der Stellvertreterin, die behauptet die Rechnungen seien Privat, sowie deren Aussage und die der zweiten Mitarbeiterin (Schwester der zweiten Geschäftsführerin und privat mit der Stellvertretrin befreundet).
Bezüglich dem Fehlbetrag von nunmehr € 2.500,- wurde zuerst behauptet die komplette zweite Kasse (wir hatten zwei) fehlt (aber mit gesamt 3600,-) dies wurde auch so angezigt, nun steht in der Stellungnahme ans Arbeitsgericht es wurde die zweite Kasse gezählt (noch vor der anzeige) und es gäbe einen Fehlbetrag von 2.500,-. Ich frage mich wie man eine Kasse zählen kann, die laut anzeige ja komplett verschwunden war.
Außerdem frage ich mich ob ein Kassasturz ohne mich überhaupt rechtens war.
Nein, ich bin mir keiner schuld bewußt- aber wie soll ich meine Unschuld beweisen.
Das Ermittlungsverfahren der Polizei läuft noch.
Auch meine normalen Ansprüche nach der fristlosen- Gehalt bis zur Entlassung, Urlaubsabfindung,... in Höhe von € 2.310,- wurde nicht ausbezahlt. Wurde als teilweise Schadenswiedergutmachung vorerst einbehalten.
Als Beweis gibt es nur den Auszug aus dem Kassabuch (meine von mir gebuchten Rechnungen) und die handschriftlichen aufzeichnungen der Stellvertreterin, die behauptet die Rechnungen seien Privat, sowie deren Aussage und die der zweiten Mitarbeiterin (Schwester der zweiten Geschäftsführerin und privat mit der Stellvertretrin befreundet).
Bezüglich dem Fehlbetrag von nunmehr € 2.500,- wurde zuerst behauptet die komplette zweite Kasse (wir hatten zwei) fehlt (aber mit gesamt 3600,-) dies wurde auch so angezigt, nun steht in der Stellungnahme ans Arbeitsgericht es wurde die zweite Kasse gezählt (noch vor der anzeige) und es gäbe einen Fehlbetrag von 2.500,-. Ich frage mich wie man eine Kasse zählen kann, die laut anzeige ja komplett verschwunden war.
Außerdem frage ich mich ob ein Kassasturz ohne mich überhaupt rechtens war.
Nein, ich bin mir keiner schuld bewußt- aber wie soll ich meine Unschuld beweisen.
Nun, ich habe meine Forderungen beim Arbeitsgericht eingeklagt. Es geht samt Kündigungsentschädigung immerhin um ca. 33.000 € brutto.
Das Ermittlungsverfahren der Polizei läuft noch.
Auch meine normalen Ansprüche nach der fristlosen- Gehalt bis zur Entlassung, Urlaubsabfindung,... in Höhe von € 2.310,- wurde nicht ausbezahlt. Wurde als teilweise Schadenswiedergutmachung vorerst einbehalten.
Als Beweis gibt es nur den Auszug aus dem Kassabuch (meine von mir gebuchten Rechnungen) und die handschriftlichen aufzeichnungen der Stellvertreterin, die behauptet die Rechnungen seien Privat, sowie deren Aussage und die der zweiten Mitarbeiterin (Schwester der zweiten Geschäftsführerin und privat mit der Stellvertretrin befreundet).
Bezüglich dem Fehlbetrag von nunmehr € 2.500,- wurde zuerst behauptet die komplette zweite Kasse (wir hatten zwei) fehlt (aber mit gesamt 3600,-) dies wurde auch so angezigt, nun steht in der Stellungnahme ans Arbeitsgericht es wurde die zweite Kasse gezählt (noch vor der anzeige) und es gäbe einen Fehlbetrag von 2.500,-. Ich frage mich wie man eine Kasse zählen kann, die laut anzeige ja komplett verschwunden war.
Außerdem frage ich mich ob ein Kassasturz ohne mich überhaupt rechtens war.
Nein, ich bin mir keiner schuld bewußt- aber wie soll ich meine Unschuld beweisen
Das Ermittlungsverfahren der Polizei läuft noch.
Auch meine normalen Ansprüche nach der fristlosen- Gehalt bis zur Entlassung, Urlaubsabfindung,... in Höhe von € 2.310,- wurde nicht ausbezahlt. Wurde als teilweise Schadenswiedergutmachung vorerst einbehalten.
Als Beweis gibt es nur den Auszug aus dem Kassabuch (meine von mir gebuchten Rechnungen) und die handschriftlichen aufzeichnungen der Stellvertreterin, die behauptet die Rechnungen seien Privat, sowie deren Aussage und die der zweiten Mitarbeiterin (Schwester der zweiten Geschäftsführerin und privat mit der Stellvertretrin befreundet).
Bezüglich dem Fehlbetrag von nunmehr € 2.500,- wurde zuerst behauptet die komplette zweite Kasse (wir hatten zwei) fehlt (aber mit gesamt 3600,-) dies wurde auch so angezigt, nun steht in der Stellungnahme ans Arbeitsgericht es wurde die zweite Kasse gezählt (noch vor der anzeige) und es gäbe einen Fehlbetrag von 2.500,-. Ich frage mich wie man eine Kasse zählen kann, die laut anzeige ja komplett verschwunden war.
Außerdem frage ich mich ob ein Kassasturz ohne mich überhaupt rechtens war.
Nein, ich bin mir keiner schuld bewußt- aber wie soll ich meine Unschuld beweisen
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