Täuschungsversuch Verjährung
Verfasst: 17.05.2018, 15:13
Hallo Jusline,
Ich wollte Fragen wie lange einem durch Täuschung der Bachelor / Master nachträglich entzogen werden kann.
Angenommen Person A hat bei Klausuren betrogen aber wurde nie erwischt (Bespielsweise via Whatsappnachrichten an Person B). Was würde jetzt passieren wenn Person B Chatverläufe ect. an die Uni übergibt? Wären Whatsappverläufe genug um jemandem einen Bachelor abzuerkennen? Gäbe es eine Möglichkeit für Person A dies zu verhindern?
Wie lange kann ein Bachelor entzogen werden? Habe im Internet gelesen, dass ein Täuschungsversuch beim Bachelorstudium nach 5 Jahren "verjährt" ist und die Noten im Nachhinein nicht mehr geändert werden könnnen. Ist dies auch in Österreich der Fall?
Vielen Dank!
Ich wollte Fragen wie lange einem durch Täuschung der Bachelor / Master nachträglich entzogen werden kann.
Angenommen Person A hat bei Klausuren betrogen aber wurde nie erwischt (Bespielsweise via Whatsappnachrichten an Person B). Was würde jetzt passieren wenn Person B Chatverläufe ect. an die Uni übergibt? Wären Whatsappverläufe genug um jemandem einen Bachelor abzuerkennen? Gäbe es eine Möglichkeit für Person A dies zu verhindern?
Wie lange kann ein Bachelor entzogen werden? Habe im Internet gelesen, dass ein Täuschungsversuch beim Bachelorstudium nach 5 Jahren "verjährt" ist und die Noten im Nachhinein nicht mehr geändert werden könnnen. Ist dies auch in Österreich der Fall?
Vielen Dank!