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Täuschungsversuch Verjährung

Verfasst: 17.05.2018, 15:13
von FaulerStudent
Hallo Jusline,

Ich wollte Fragen wie lange einem durch Täuschung der Bachelor / Master nachträglich entzogen werden kann.

Angenommen Person A hat bei Klausuren betrogen aber wurde nie erwischt (Bespielsweise via Whatsappnachrichten an Person B). Was würde jetzt passieren wenn Person B Chatverläufe ect. an die Uni übergibt? Wären Whatsappverläufe genug um jemandem einen Bachelor abzuerkennen? Gäbe es eine Möglichkeit für Person A dies zu verhindern?

Wie lange kann ein Bachelor entzogen werden? Habe im Internet gelesen, dass ein Täuschungsversuch beim Bachelorstudium nach 5 Jahren "verjährt" ist und die Noten im Nachhinein nicht mehr geändert werden könnnen. Ist dies auch in Österreich der Fall?

Vielen Dank! :-)

Re: Täuschungsversuch Verjährung

Verfasst: 22.05.2018, 16:57
von FaulerStudent.
Kann mir denn niemand helfen? :/

Wäre sehr Dankbar.

Liebe Grüße.

Re: Täuschungsversuch Verjährung

Verfasst: 22.05.2020, 07:54
von mar26
Ich denke nicht, dass du es tun solltest

Re: Täuschungsversuch Verjährung

Verfasst: 23.05.2020, 16:39
von schanzenpeter
Mir gefällt der Satzbeginn: "Ich denke nicht..."

Re: Täuschungsversuch Verjährung

Verfasst: 25.09.2020, 15:51
von Emma200
Hi, die Antwort ist etwas spät, aber im §89 UG 2002 ist keine Verjährungsfrist gegeben.
Widerruf inländischer akademischer Grade oder akademischer Bezeichnungen
§ 89.

Der Verleihungsbescheid ist vom für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ aufzuheben und einzuziehen, wenn sich nachträglich ergibt, dass der akademische Grad oder die akademische Bezeichnung insbesondere durch gefälschte Zeugnisse oder durch das Vortäuschen von wissenschaftlichen oder künstlerischen Leistungen erschlichen worden ist.