Hallo,
ich möchte meine Visitenkarten neu drucken lassen und habe eine Frage bzgl. des Titels: Darf ich während eines Diplomstudiums (Pharmazie) im zweiten Abschnitt scherzhaft den Titel 'Candidatus magister pharmaciae' (Cand.mag.pharm.) führen?
Im Internet konnte ich nur herausfinden, dass es den oben genannten Titel in Dänemark und Norwegen gibt, somit dürfte es bei einem Auslandssemester in diesen Ländern zu Problemen kommen, und dass ferner der 'Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen' in Deutschland strafbar ist. Entsprechende Paragraphen dürften auch im österreichischen Strafgesetzbuch existieren, aber wie sieht die Rechtslage im o.g. Fall aus?
Titel auf Visitenkarte
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kein akad. Titel
Gebräuchlicher ist: stud. oder cand. mit Angabe der Studienrichtung. Ohne dem "mag." also beispipelsweise: "stud. pharm." Das ist in Österreich kein anerkannter akademischer Titel und kann von Studierenden verwendet werden.
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Re: Titel auf Visitenkarte
Wenn Sie jemals eine Visitenkarte von einer Person erhalten haben und es zeigt den Titel "CEO" an, um eine Vielzahl von wichtigen Rollen zu beschreiben, beachten Sie, dass dies ein bisschen sein kann ...
Re: Titel auf Visitenkarte
Das kommt auf jeden Fall drauf, in welchem Land man sich bewegt und diese Karten herzeigt, da muss man sich spezifisch umschauen, ob das keine richtlinien überschreitet. Oder es eben so verifizieren dass jedem klar ist, aus welchem Land man denn stammt und die Bezeichung diesem zugehörig ist.
Re: Titel auf Visitenkarte
ich weiß, dass es von land zu land unterschiedlich ist. das müsstest du dann erwähnen wo genau oder einfach nachfragen
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Re: Titel auf Visitenkarte
Könnten Sie lösen? Das wollte ich auch tun
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Re: Titel auf Visitenkarte
Das "magister" und/oder auch "Mag." ist gefährlich, da allgemein Magister ein geschützter akademischer Grad ist.
Gegen den Rest würde nichts sprechen, insbesondere Stud. iur oder Cand. iur oder was auch immer wäre wohl nicht mit dem akademischen Grad zu verwechseln und ist selbst auch nicht geschützt.
Was es bringen soll ist eine andere Frage...
Kann sich ja jeder nennen, insbesondere jeder der sich grad mal ins Studium inskribiert hat, ohne bisher was zu tun.
Gegen den Rest würde nichts sprechen, insbesondere Stud. iur oder Cand. iur oder was auch immer wäre wohl nicht mit dem akademischen Grad zu verwechseln und ist selbst auch nicht geschützt.
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Kann sich ja jeder nennen, insbesondere jeder der sich grad mal ins Studium inskribiert hat, ohne bisher was zu tun.
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