Zustellung des Bescheides akadem. Grad
Verfasst: 31.10.2016, 19:17
Liebe Forumsmitglieder,
folgender Fall:
Ende Juli hat eine kleine Gruppe Studierender ein Fachhochschulstudium erfolgreich absolviert (Diplomprüfung), seitdem warten die Absolventen vergebens auf eine Zustellung eines Diploms bzw. auf den schriftl. Bescheid.
Seitens der Studiengangsleitung bzw. Sekretariat wird stets vertröstet, die Diplome würden bald kommen.
Mit Stand heute 31.10. sind es über 3 Monate Verzug.
Laut "§ 87 UnivG Verleihung akademischer Grade" ist dieser Bescheid "unverzüglich, jedoch spätestens einen Monat nach der Erfüllung aller Voraussetzungen von Amts wegen zu verliehen".
Da ich denselben Passus nicht im Fachhochschulstudiengesetz gefunden habe (dort steht bloß "§ 17.(4) Die Zeugnisse sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistung, Sammelzeugnisse sind binnen vier Wochen nach Ablauf des Semesters auszustellen"), meine Frage:
Ist das Recht auf eine fristgerechte Verleihung des akademischen Grades bzw. Zustellung des Bescheides "nach Erfüllung aller Voraussetzungen" einklagbar?
Schließlich kann auch ein erheblicher beruflicher Nachteil bestehen, wenn erworbene Qualifikationen und akademische Grade nicht durch Zeugnisse belegbar sind (z.B. in einem Bewerbungsverfahren).
Danke & LG
folgender Fall:
Ende Juli hat eine kleine Gruppe Studierender ein Fachhochschulstudium erfolgreich absolviert (Diplomprüfung), seitdem warten die Absolventen vergebens auf eine Zustellung eines Diploms bzw. auf den schriftl. Bescheid.
Seitens der Studiengangsleitung bzw. Sekretariat wird stets vertröstet, die Diplome würden bald kommen.
Mit Stand heute 31.10. sind es über 3 Monate Verzug.
Laut "§ 87 UnivG Verleihung akademischer Grade" ist dieser Bescheid "unverzüglich, jedoch spätestens einen Monat nach der Erfüllung aller Voraussetzungen von Amts wegen zu verliehen".
Da ich denselben Passus nicht im Fachhochschulstudiengesetz gefunden habe (dort steht bloß "§ 17.(4) Die Zeugnisse sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistung, Sammelzeugnisse sind binnen vier Wochen nach Ablauf des Semesters auszustellen"), meine Frage:
Ist das Recht auf eine fristgerechte Verleihung des akademischen Grades bzw. Zustellung des Bescheides "nach Erfüllung aller Voraussetzungen" einklagbar?
Schließlich kann auch ein erheblicher beruflicher Nachteil bestehen, wenn erworbene Qualifikationen und akademische Grade nicht durch Zeugnisse belegbar sind (z.B. in einem Bewerbungsverfahren).
Danke & LG