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Zustellung des Bescheides akadem. Grad

Verfasst: 31.10.2016, 19:17
von exorange
Liebe Forumsmitglieder,

folgender Fall:
Ende Juli hat eine kleine Gruppe Studierender ein Fachhochschulstudium erfolgreich absolviert (Diplomprüfung), seitdem warten die Absolventen vergebens auf eine Zustellung eines Diploms bzw. auf den schriftl. Bescheid.
Seitens der Studiengangsleitung bzw. Sekretariat wird stets vertröstet, die Diplome würden bald kommen.

Mit Stand heute 31.10. sind es über 3 Monate Verzug.

Laut "§ 87 UnivG Verleihung akademischer Grade" ist dieser Bescheid "unverzüglich, jedoch spätestens einen Monat nach der Erfüllung aller Voraussetzungen von Amts wegen zu verliehen".

Da ich denselben Passus nicht im Fachhochschulstudiengesetz gefunden habe (dort steht bloß "§ 17.(4) Die Zeugnisse sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistung, Sammelzeugnisse sind binnen vier Wochen nach Ablauf des Semesters auszustellen"), meine Frage:

Ist das Recht auf eine fristgerechte Verleihung des akademischen Grades bzw. Zustellung des Bescheides "nach Erfüllung aller Voraussetzungen" einklagbar?

Schließlich kann auch ein erheblicher beruflicher Nachteil bestehen, wenn erworbene Qualifikationen und akademische Grade nicht durch Zeugnisse belegbar sind (z.B. in einem Bewerbungsverfahren).

Danke & LG

Verfasst: 01.11.2016, 19:39
von Manannan
Da gemäß § 46 UG in allen behördlichen Verfahren das AVG anzuwenden ist und der Senat durch die Novelle 2013 in Studienangelegenheiten nicht mehr zweite Instanz ist (strittig!) kann auch kein Devolutionsantrag gem § 73 AVG gestellt werden. Hier müssten Sie vielmehr eine Säumnisbeschwerde gem Art 130 Abs. 1 Z 3 B-VG beim Bundesverwaltungsgericht erheben (vgl § 8 iVm § 9 Abs 5 VwGVG).

Ich würde Ihnen zu der Vorgangsweise raten, dass Sie sich zuerst mit der gesetzlichen Vertretung der Studierenden (ÖH) in Verbindung setzen. Vielleicht kann diese eine rasche Entscheidung bewirken, denn im Falle einer Säumnisbeschwerde hat die belangte Behörde immer noch die Möglichkeit, binnen einer Frist von drei Monaten den Bescheid zu erlassen, was eine weitere Verzögerung von mindestens einem Vierteljahr bedeuten würde.

Verfasst: 15.05.2017, 14:30
von Ramaracer
Wie sieht der Fall den nun aus?
Hat sich da was ergeben?

Verfasst: 15.05.2017, 14:39
von exorange
... irgendwann vor Weihnachten kamen dann die Diplome, auf einen rechtlichen Schritt mit einem Rechtsanwalt od. ähnl. hatten sich zuvor leider nicht alle Benachteiligten einigen können.
Insgesamt waren es 4 Monate Verzug - eigentlich ein Skandal für eine FH.

Re: Zustellung des Bescheides akadem. Grad

Verfasst: 18.02.2020, 21:58
von billymandy
Vielen Dank für alles

Re: Zustellung des Bescheides akadem. Grad

Verfasst: 21.02.2020, 03:15
von alles2
Achso, und darum hast Du das Foto von einer gewissen "Catherine Pacoret" gestohlen:

https://s19.directupload.net/images/200221/wnahkj59.jpg

Ne, is klar :-/

Re: Zustellung des Bescheides akadem. Grad

Verfasst: 22.06.2020, 02:56
von Marlon1200
Vielen Dank für die Information, guter Beitrag

Re: Zustellung des Bescheides akadem. Grad

Verfasst: 21.09.2020, 05:05
von diana987
Sie haben mehr Informationen darüber, ich bin immer noch ein bisschen verloren in diesem Thema