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Medizinstudent mit Vorstrafe

Verfasst: 18.07.2016, 13:49
von Medicus
Guten Tag,

eines Vorweg, ich bereue meine Taten und habe die Opfer sofort entschädigt.

Studiere Humanmedizin und kann mein Studium im April 2017 abschließen.

Doch bin ich rechtskräftig im Julie 2016 wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu 10 Monaten bedingt, Probezeit 3 Jahre, verurteilt worden.

Da ich meine Studium liebe und erst recht die Tätigkeit des Arztes, wäre es für mich enorm erschreckend und fürchterlich zugleich, wenn ich nicht als Arzt tätig sein darf.
Ich möchte mir nicht auf die Schulter klopfen, doch wäre ich ein guter Arzt, da in meiner Umgebung die Menschen auf meinen Rat und meine Erklärungen viel halten.

Bin extrem verzweifelt.
Kann mir wer helfen?

Danke!

Re: Medizinstudent mit Vorstrafe

Verfasst: 14.08.2018, 08:59
von jansia
ist schwer so zu sagen, ohne die genauen umstände zu kennen, würde eventuell einen anwalt kontaktieren

Re: Medizinstudent mit Vorstrafe

Verfasst: 04.09.2019, 17:40
von Willi657
Medicus hat geschrieben:
18.07.2016, 13:49
Guten Tag,

eines Vorweg, ich bereue meine Taten und habe die Opfer sofort entschädigt.

Studiere Humanmedizin und kann mein Studium im April 2017 abschließen.

Doch bin ich rechtskräftig im Julie 2016 wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu 10 Monaten bedingt, Probezeit 3 Jahre, verurteilt worden.

Da ich meine Studium liebe und erst recht die Tätigkeit des Arztes, wäre es für mich enorm erschreckend und fürchterlich zugleich, wenn ich nicht als Arzt tätig sein darf.
Ich möchte mir nicht auf die Schulter klopfen, doch wäre ich ein guter Arzt, da in meiner Umgebung die Menschen auf meinen Rat und meine Erklärungen viel halten.

Bin extrem verzweifelt.
Kann mir wer helfen?

Danke!
[/quoNimm dir am besten einen ANwalt. Denn man kann das so gar nicht sagen. Also ich nicht als Laie. Viel Glück.

Re: Medizinstudent mit Vorstrafe

Verfasst: 15.10.2019, 01:09
von Gegengleis
Die Frage ist zwar uralt, aber:

Sie können die Tat tilgen. Sie erscheint dann nicht mehr in Strafregisterauskünften oder Strafregisterbescheinigungen. Der Tilgung liegen gewisse Fristen zu Grunde in dem Fall fünf Jahre.

Auch eine vorzeitige Tilgung ist möglich, hierzu ist ein Gnadengesuch an das entsprechend zuständige Bundesministerium notwendig.

Re: Medizinstudent mit Vorstrafe

Verfasst: 17.11.2019, 19:27
von CaroB
Falls der Threadersteller das zufällig noch lesen sollte: arbeiten Sie denn mittlerweile als Arzt? Wie ging die Sache aus?

Re: Medizinstudent mit Vorstrafe

Verfasst: 18.11.2019, 12:18
von Zizazorni
Was mich in diesem Zusammenhang interessieren würde: wenn man eine Praxis eröffnet - werden dann auch vorher Führungszeugnisse überprüft (durch die Ärztekammer z.b.)?

Re: Medizinstudent mit Vorstrafe

Verfasst: 06.07.2020, 08:30
von YorkJJ
Hallo,
Ich bin ein Laie und ein Mentaltrainer für viele Studenten hier an der Bucerius Law School. Die Antworten für Medizinstudenten finden Sie hier:

Home > Foren > Medizinstudium > Allgemeines > Studium > Wie vertragen sich Arzt und Strafregister?

Re: Medizinstudent mit Vorstrafe

Verfasst: 06.07.2020, 10:50
von alles2
Weiß nicht, wie dieser Beitrag zu qualifizieren ist. Aber bevor jemand hier verzweifelt sucht, sei erwähnt, dass es sich auf das Forum von "nextdoc" (Plattform für MedizinerInnen) bezieht.