Hallo!
Meine Frage: Darf eine DGKS, welche die Fortbildung zum Praxisanleiter absolviert hat, an einer Krankenpflegeschule und/oder FH unterrichten?
Normal gibt es einen Studiengang dafür und auch da muss mal DGKS sein und noch weitere Bedingungen erfüllen. Kann mir nicht vorstellen, dass das gleichwertig ist oder?
Laut §71 GuKG muss man mind 1600 Stunden nachweisen (Ausbildungszeit) und das ist ja bei Praxisanleitern nicht der Fall.
Kann mir jemand weiterhelfen?
LG
A.
Darf man als Praxisanleiter nach §64 GuKg unterrichten?
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