Auslegung Begriff Reifezeugnis

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bobone91
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Registriert: 05.09.2015, 11:49

Auslegung Begriff Reifezeugnis

Beitrag von bobone91 » 05.09.2015, 11:58

Sehr geehrte Damen und Herren,

Es geht juristisch um die Auslegung des Begriffes Reifezeugnis.
Ist ein Reifezeugnis immer nur ein Matura/Abitur etc( also Hochschulberechtigungen die man in der 11-13 Klasse abschließt)
oder kann ein Reifezeugnis auch ein Bachelorabschluss sein nach 3 jährigem Studium an einer Universität?

Habe im UG nichts zur Begriffsdefinition gefunden.
Das einzige ist Paragraph 64, in dem die allg. Universitätsreife geregelt ist.

"§ 64. (1) Die allgemeine Universitätsreife ist durch eine der folgenden Urkunden nachzuweisen:


1.
österreichisches Reifezeugnis einschließlich eines Zeugnisses über die Berufsreifeprüfung;

[...]

4.
Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung;


hier geht es aber nicht um allg Universitätsreife sondern um den Begriff "Reifezeugnis".
Diese Auslegung ist in meinem Fall entscheident.
Bei Bedarf kann ich gern die gesamte juristische Problematik aufzeigen.

Vielen lieben Dank für die Antworten
mit den besten Grüßen
Edgard Jung



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