Auslandsstudium in einem NICHT EU Staat: Akad. Grade

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Harald Parth
Beiträge: 1
Registriert: 10.09.2012, 18:45

Auslandsstudium in einem NICHT EU Staat: Akad. Grade

Beitrag von Harald Parth » 10.09.2012, 19:00

Grüß Gott!

Ich bin neu in diesem Forum und habe gleich einige Fragen bezüglich eines Auslandsstudiums in einem NICHT EU Staat.

Vorgeschichte:
Ich habe Psychologie und Pädagogik in Österreich studiert und möchte gerne in einem der zwei Fachrichtungen ein Doktorat erlangen. Bei meinen Recherchen (www.fachhochschulen.at) habe ich folgenden Link im Internet gefunden:
http://www.universidadazteca.net/ (mit einem Sitz in Innsbruck und Wels)

Habe diesbezüglich mit der Expositur der Universität "Universidad Azteca" (Mexikanische Privatuniversität - Dekan DDr. Gerhard Berchtold) Kontakt aufgenommen.

Wie mir Dekan DDr. Gerhard Berchtold geschrieben hat, darf man die erworbenen Titel (Mag,Dr. >> siehe weiter unten) in Österreich führen und man kann diese eintragen lassen. Die Arbeit würde an der Mexikanischen Universidad Azteka Universität und UCN Universidad Central de Nicaragua geschrieben werden!

Ich könnte mit meinen Vorstudien folgende Studien zusätzlich absolvieren:
Mag. in Coaching UCAM, Maestria en Educacion (UA), Dr. Dr. Educacion (UCN + UA)

UCAM…. Universität: UCAM Universidad Católica San Antonio de Murcia (SPANIEN)
UA…… UNIVERSIDAD AZTECA (Mexikanische Privatuniversität)
UCN …. UCN Universidad Central de Nicaragua

Meine Fragen hierzu:
a) Kann man die oben genannten akademischen Grade in Österreich eintragen lassen?
b) Darf man diese Titel in Österreich führen?
c) Muss man ein Akkredierungsverfahren durchlaufen?
d) Auf was muss ich unbedingt im Vorfeld acht geben?

... ich habe diesbezüglich KEINERLEI Erfahrungen und weiß leider auch nicht wohin ich mich mit meinen Fragen wenden kann, um eine objektive Meinung und Ratschläge zu bekommen!

Ich bitte um Unterstützung.
VIELEN herzlichen Dank im Voraus.

DANKE.

Mfg
Sophia P. :(



Hank
Beiträge: 1449
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 15.09.2012, 07:46

Ich tät' es einmal beim Wissenschaftsministerium in Wien versuchen, der Minister ist eh Innsbrucker...

Regulär erworbene ausländische akademische Titel können auf alle Fälle geführt werden.

In amtliche österreichische Dokumente können ausländische Grade nur eingetragen werden, wenn sie entweder innerhalb der EU oder der Schweiz erlangt wurden oder wenn sie nostrifiziert, also gleichgestellt wurden.

Man muss auch immer unterscheiden, ob es um den Titel als solchen in Urkunden usw. geht oder ob man auch die Berechtigung zur Berufsausübung erlangen will, weil es geht im Berufsleben ja immer auch um Vertrauensschutz und Haftungsfragen.

Wenn die Unterschiede zum österreichischen Studium zu groß sind, muss man die fehlenden Qualifikationen sowieso nachmachen, ansonsten wird eh der Arbeitgeber entscheiden, ob man qualifiziert genug für den Job ist und die Kunden fragen sowieso nicht nach Diplomen, die wollen Qualität.

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