Umstiegskosten bei Kurswechsel Donau-Universität Krems

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Gunja
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Umstiegskosten bei Kurswechsel Donau-Universität Krems

Beitrag von Gunja » 08.09.2011, 21:28

Ich benötige Ihre Einschätzung zu folgendem Sachverhalt:

Eine Studentin hat sich im Jahr 2010 auf der Donauuni Krems für einen Uni-Lehrgang [Neurorehabilitation] angemeldet - Kosten € 6500 - 90 ECTS.
Die Donauuni hat den Studierenden zu Beginn dieses Kurses angeboten auf einen anderen, erweiterten, erstmalig angebotenen Lehrgang [Neurorehabilitationsforschung] umzusteigen - 120 ECTS - € 8900.
Dieser Forschungskurs ist aufbauend auf dem Basiskurs; d.h. zu den Prüfungen des Basislehrgangs kommen zusätzlich 19 Hausarbeiten des Forschungslehrgangs und sind somit auch Benotungsbestandteil.
Beides sind als berufsbegleitende Studien deklariert.

Die Studentin hat dieses Angebot angenommen; ein neuerlicher Vertrag zum bestehenden ersten wurde beim Wechsel nicht unterschrieben. Die Studentin hat (lediglich) eine schriftliche Bestätigung über die Teilnahme am neuen Kurs. Über entstehende Kosten für die Studenten bei Verlassen des Forschungslehrgangs und Ummeldung auf den ursprünglichen Lehrgang gab es keine Informationen.


Die Studentin erkennt jetzt jedoch in diesem Sommer, dass der von der Donauuni Krems angesetzte und kommunizierte Arbeitsaufwand von 20-25 Stunden pro Arbeit gelegentlich deutlich überschritten wird.
Neben einer Vollzeitanstellung, Pendeln, Masterthese etc. ist dieses `Upgrade' für die Studentin zeitlich nicht zu realisieren.

Sie hat aufgrund dieses schlecht vorhersehbaren Workloads darum gebeten, aus dem Forschungslehrgang abgemeldet zu werden und 'nur' noch den Basislehrgang weiterzuführen.

Die Donauuni Krems antwortet nun, dass eine Abmeldung vom Forschungs-, und eine Weiterführung des Basislehrgangs zwar möglich ist, dies aber zu den höheren Kosten des Forschungs-LG [Begründung administrative Kosten der Uni]. Es scheinen nach meinen Recherchen keine Bestimmungen - auch bedingt dadurch, dass dieser Kurs erstmalig offeriert wird - darüber zu existieren, welche Kosten beim Umstieg vom Forschungs- auf den Basislehrgang anfallen. Als Alternative hat die Uni angeboten, die Arbeiten zu einem späteren Zeitpunkt abzugeben; die sich dadurch verlängernde Studienzeit wäre aber jedoch auch mit Zusatzkosten pro Semester verbunden.

Meine explizite Frage lautet also nun: ist die Donau-Uni berechtigt die vollen € 1900/Semester statt der sonstigen € 1300 einzubehalten, wenn man aber nur die Weiterführung des Basislehrgangs wünscht?

Ich bin dankbar für jede Einschätzung, bedanke mich schon jetzt.



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 12.09.2011, 02:09

Da muss man sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Studienordnung anschauen und ob die Uni ihren Informationspflichten dementsprechend nachgekommen ist, ob also der Zeitaufwand korrekt ermittelt wurde.

Bei einer Studentin darf an sich ein höheres geistig-analytisches Niveau vorausgesetzt werden, als bei einem Durchschnittsbürger, dass sich also die Studentin mit Sorgfalt und Bedacht für ein gewisses Studium entscheidet, ob sie's derpackt oder nicht...

Die Uni ist eh gesprächsbereit - der administrative Aufwand ist immer ein argumentatives Schwergewicht. Es wurde jedenfalls ein gültiger Vertrag abgeschlossen und man müsste eine Veranlassung zu einem Irrtum nachweisen können, ansonsten muss man schauen, dass man zu einer auch finanziell tragbaren Lösung kommt, denn grundsätzlich kann die Donau-Uni nichts für persönliche Fehlentscheidungen, oder?

LiGrü Hank 8) 8) 8) 8)

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