Lehrveranstaltung unzulässig organisiert

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Barto
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Lehrveranstaltung unzulässig organisiert

Beitrag von Barto » 30.01.2011, 21:15

Im Voraus erstmal alle mir zugänglichen relevanten Verweise, um den Sachverhalt bewerten zu können:

Studienplan Psychologie-Bachelor:
http://www.uibk.ac.at/service/c101/mitt ... itteil.pdf

Betroffene Lehrveranstaltung: Modul 15-d (Übung zur Leistungsdiagnostik).

Mögliche Verletzung von: Paragraf 7 (Prüfungsordnung) über die Bewertung von Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem Charakter, auf Seite 16 des Studienplans.

In der Satzung der Universität Innsbruck wird die Bewertung derartiger Lehrveranstaltungen durch regelmäßige Beiträge wieder aufgelistet.
_________________________________________________________

Es geht um eine Lehrveranstaltung mit prüfungsimmanentem Charakter, die aber nicht nach den im zugehörigen Studienplan enthaltenen Kriterien bewertet wird, ergo regelmäßige mündliche oder schriftliche Beiträge, sondern nach einer Klausur mit Widerholungsmöglichkeit am Ende der Lehrveranstaltung.
Die einzig möglichen Bewertungen sind "mit Erfolg teilgenommen" und "ohne Erfolg teilgenommen".

Bei der Klausur handelt es sich um eine praktische Aufgabe, nämlich das Auswerten zweier psychologischer Tests.
Frühere Arbeiten, also Hausaufgaben und zu besuchende Plenartermine sind Pflicht, um weiter an der Lehrveranstaltung teilnehmen zu können, fließen aber nicht in die Endbewertung ein.

Die Lehrveranstaltung nutzt kein z.B. Punktesystem, um die Leistung der Studierenden beurteilen zu können, letztendlich geht es nur um das Ergebnis der Klausur.
Bei der Klausur reichen schon kleinste Fehler, um die Lehrveranstaltung erfolglos abzuschließen.
Eine Mindestprozentzahl an erforderlichen Punkten gibt es nicht, man wird von den Tutoren und/oder dem Lehrveranstaltungsleiter bewertet und das sind dann auch schon die Beurteilungskriterien.



Ich habe jetzt meinen letztmöglichen von insgesamt 4 Antritten hinter mir (da es eine Übung ist gibt es auch keine Kommission, die den Lehrveranstaltungsleitern über die Schulter schauen kann).
Die Kommission wäre aber z.B. bei einer VO eingesetzt worden, die ja mit Klausur bewertet wird, hier aber wird eine UE mit Klausur bewertet und eine Kommission muss bei UE gesetzlich nicht eingesetzt werden.

Das Ergebnis des Antritts ist mir noch nicht bekannt, es dürfte wahrscheinlich diese Woche bekannt werden, im Falle eines negativen Abschließens würde ich gerne das Ergebnis (und die vorherigen) anfechten.
Im Falle eines positiven Abschließens hätte ich trotzdem gern, dass eine Instanz das untersucht und gegebenenfalls die Kompetenz der Lehrveranstaltungsleiter in Frage stellt.
Es wird wahrscheinlich auch weitere Studierende mit dem gleichen Problem geben.

Zusammenfassung

1.Lehrveranstaltung mit prüfungsimmanentem Charakter wird nicht wie nach Paragraf 7 des Studienplans durch regelmäßige schriftliche und/oder mündliche Beiträge bewertet, sondern durch einen einzigen Prüfungsakt.

2.Der Prüfungsakt kann nicht durch eine Kommission beaufsichtigt werden, da es sich um eine Übung handelt.
Es wird dadurch meiner Ansicht nach der Schutz der Studierenden vor ungerechter Bewertung umgangen.

3.Die Bewertungskriterien sind z.T. subjektiv, so sind die zugehörigen Untersuchungsberichte, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte, selbstständig nach strengen Kriterien anzufertigen, die von den Leitern angegeben werden.
Die Leiter bieten in der Literatur Beispiele für Untersuchungsberichte, die aber nicht zu ihren vorgegebenen Kriterien passen.Die Angelegenheit ist für Studiererende undurchsichtig, die Vorgaben willkürlich.

Punkt 3 ist für mich eher sekundär.

Ich danke im Voraus für etwaige Antworten.

mfg,
Barto

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Hank
Beiträge: 1449
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 02.02.2011, 18:38

Uijuijui,

du ich war selber einige Semester Lehrveranstalter an der Pädagogik - ich konnte mir nicht aussuchen ob es eine UE oder eine VL etc. wird. UE sind für die Unis billiger, weil die oft als Blockseminar abzuwickeln sind und welchen Wert die Scheine für den jeweiligen Studienabschnitt bzw. Studienrichtung haben sucht auch nicht der Lehrveranstalter aus

- ich habe jedenfalls immer schriftliche Arbeiten verlangt, sonst gab's keinen Schein. Assistenten und Studentenvertreter haben mir aber dabei sehr wohl auf die Finger bzw. aufs Maul geschaut, ob meine Kriterien dem Lehrveranstaltungsvertrag entsprechen. Manche wollte sich bei der Studienkommission in puncto Aufstiegskursverordnung-Prüfung und Klausurarbeiten ((AufstkVO) beschweren.

Also ehrlich - bei der ganzen Uni-Bürokratie ist schwer durchzublicken, jedes Institut bzw. Fachschaft kann im Rahmen der Uni-Autonomie bzw. im Sinne von Freiheit der Forschung und Lehre ihren Studienplan mehr oder weniger frei zusammenstellen. Da muss man sich irgendwie mit dem Institutsvorstand gutstellen - oder zur ÖH gehen. Die Zivilgerichte sind da jedenfalls nicht zuständig.

lg Hank

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