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Studienbeihilfe -- bitte um Hilfe!

Verfasst: 25.11.2010, 12:29
von Lilappls
Liebe Leute,

Ich bin 23-jährige Studentin des Fachs Germanistik an der Uni Wien(im 3 Semester), bin gebürtige Polin, wohne seit 2006 in Wien. Ich bin seit kurzem verheiratet, auch mit einem Polen, der in Österreich eine Bau-Gewerbe führt. Wir beide verfügen über eine Freizügigkeit-Bescheinigung, also eine unbeschränkte Arbeitsbewelligung. Ich arbeite nicht, ich werde nur von meinem Ehemann unterstützt, von meinen Eltern nicht.
Ich habe mich um eine Studienbeihilfe beworben.
Laut § 4 Studienförderungsgesetz -- als EWR-Bürgerin bin ich österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt-- Gesetzgebung -Änderung von 1.Nov.2010.
Die Damen im Studienbeihilfe-Behörde meinen, da müsse ich mind. 5 Jahre in Österreich leben. Es gibt mehrere Voraussetzungen, die man erfüllen soll, um den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt zu werden"

Ich bitte Euch um Hilfe! Besteht es überhaupt die Möglichkeit, dass ich diese Studienbeihilfe beziehen könnte?

Mfg, Maria

Verfasst: 22.02.2011, 21:03
von recht-auskunft.at
Hallo,

grundsätzlich wenn die Stip-Stelle sagt du hast keinen Anspruch kannst auch davon ausgehen dass das stimmt. Bis jetzt kenne ich diese Behörde als kompetent und zuvorkommend - wirklich eine Behörde die um das Wohl der Studenten bemüht ist.

Abgesehen davon wird zu deinem Einkommen auch das Einkommen deines Mannes dazugerechnet. Wenn dein Mann eine Firma hat wird er vermutlich genug verdienen.

Re: Studienbeihilfe -- bitte um Hilfe!

Verfasst: 19.06.2020, 12:05
von baumleipzig
Hallo,
Meine Frau und ich hatten eine ähnliche Situation, weil sie einen Verlag in Wien besitzt. Wir sind beide aus Leipzig. Ich beantragte ein Studentenstipendium, aber mein Antrag wurde abgelehnt, weil unser Einkommen zu hoch war.

Re: Studienbeihilfe -- bitte um Hilfe!

Verfasst: 19.06.2020, 14:14
von MG
EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger
Sind gleichgestellt, wenn sie selbst oder ein Elternteil „Wanderarbeitnehmerin“ oder "Wanderarbeitnehmer" sind, oder wenn vor Studienbeginn bereits eine ausreichende „Integration in das österreichische Bildungs- oder Gesellschaftssystem“ bestanden hat.


Diese Einschränkungen sollen eine "Zuwanderung in die Sozialhilfe" verhindern. Ähnliche Regelungen bestehen zB auch bei EU-Pensionisten, deren Pensionen niedriger als die Mindestpension sind.

Re: Studienbeihilfe -- bitte um Hilfe!

Verfasst: 03.09.2020, 02:13
von ricardopq
Konnten Sie es bekommen?