Studienbeihilfe -- bitte um Hilfe!
Verfasst: 25.11.2010, 12:29
Liebe Leute,
Ich bin 23-jährige Studentin des Fachs Germanistik an der Uni Wien(im 3 Semester), bin gebürtige Polin, wohne seit 2006 in Wien. Ich bin seit kurzem verheiratet, auch mit einem Polen, der in Österreich eine Bau-Gewerbe führt. Wir beide verfügen über eine Freizügigkeit-Bescheinigung, also eine unbeschränkte Arbeitsbewelligung. Ich arbeite nicht, ich werde nur von meinem Ehemann unterstützt, von meinen Eltern nicht.
Ich habe mich um eine Studienbeihilfe beworben.
Laut § 4 Studienförderungsgesetz -- als EWR-Bürgerin bin ich österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt-- Gesetzgebung -Änderung von 1.Nov.2010.
Die Damen im Studienbeihilfe-Behörde meinen, da müsse ich mind. 5 Jahre in Österreich leben. Es gibt mehrere Voraussetzungen, die man erfüllen soll, um den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt zu werden"
Ich bitte Euch um Hilfe! Besteht es überhaupt die Möglichkeit, dass ich diese Studienbeihilfe beziehen könnte?
Mfg, Maria
Ich bin 23-jährige Studentin des Fachs Germanistik an der Uni Wien(im 3 Semester), bin gebürtige Polin, wohne seit 2006 in Wien. Ich bin seit kurzem verheiratet, auch mit einem Polen, der in Österreich eine Bau-Gewerbe führt. Wir beide verfügen über eine Freizügigkeit-Bescheinigung, also eine unbeschränkte Arbeitsbewelligung. Ich arbeite nicht, ich werde nur von meinem Ehemann unterstützt, von meinen Eltern nicht.
Ich habe mich um eine Studienbeihilfe beworben.
Laut § 4 Studienförderungsgesetz -- als EWR-Bürgerin bin ich österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt-- Gesetzgebung -Änderung von 1.Nov.2010.
Die Damen im Studienbeihilfe-Behörde meinen, da müsse ich mind. 5 Jahre in Österreich leben. Es gibt mehrere Voraussetzungen, die man erfüllen soll, um den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt zu werden"
Ich bitte Euch um Hilfe! Besteht es überhaupt die Möglichkeit, dass ich diese Studienbeihilfe beziehen könnte?
Mfg, Maria