Hochschule Schmerzensgeld
Verfasst: 19.01.2010, 20:30
Hallo-
folgender fiktiver Fall:
Student A studiert an einer Hochschule in Österreich. (FH)
Während er seine Diplomarbeit anfertigen möchte, erkrankt seine Mutter unheilbar an Krebs. Die Studiengangsleitung gewährt dem Studenten eine zusätzliche Frist von 4 Wochen zur regulären Bearbeitungszeit von 4 Monaten. Student A möchte aber eine längere Frist bekommen, da er sich psychisch nicht in der Lage fühlt das Arbeitspensum zu schaffen. Die Studiengangsleitung pocht auf die Studienordnung in der eine maximale Zeit von 4 Monaten, mit Ausnahme 5 Monate zugestanden wird.
Student A fühlt sich total überfordert und wurde auch seitens seines Dozenten unter Druck gesetzt die Frist einzuhalten. Der Dozent war in der Bearbeitungszeit eher unkooperativ und hat die Arbeit bei Feedback mehr verworfen als geholfen.
Die Aufgabenstellung war einer Diplomarbeit nicht gerecht, sondern hatte eine höheren Anspruch. Student A konnte im ersten Anlauf die Arbeit nicht fertig stellen. Folglich im zweiten Anlauf wurde dem Studenten gesagt, dass er bei einer Wiederholung höchstens mit einer 4 zu rechnen hat.
Student A konnte die Arbeit nicht vollenden und hat sich dann für den dritten Anlauf einen neuen Dozenten und ein neues Thema gesucht.
Aufgrund des permanenten Drucks auf Student A, wurde dieser latent psychisch krank. Sein Schriftbild verschlechterte sich immens, und er war nicht mehr in der Lage die volle Leistung zu vollbringen.
Die letzte Arbeit wurde beendet und der Student hat mit einer 4 bestanden.
Student A, ist kurze Zeit später an eine schwere psychische Erkrankung erkrankt. Er musste 4 Monate stationär ins Krankenhaus und ist seit einem Jahr und bis auf weiteres berufsunfähig.
Die Erkrankung ist aus der Sicht des Studenten darauf zurück zu führen, dass er (a) nicht die gewollte Auszeit bekommen hat, (b) vom Dozenten unter Druck gesetzt worden ist und (c) das langsame dahingehen seiner Mutter mit ansehen musste. Student a ist davon überzeugt, dass es nicht zu der Erkrankung gekommen wäre, wenn er sich die Arbeit hätte frei einteilen können.
Kann Student A den Dozenten bzw. die Hochschule auf Schmerzensgeld oder ähnliches verklagen und wie hoch sind die Chancen auf ein Erfolg?
Ist die Studienordnung rechtens, mit dem Zusatz dass eine Diplomarbeit maximal 5 monate bearbeitet werden darf. Auch wenn der vorliegende Härtefall vorhanden ist?
folgender fiktiver Fall:
Student A studiert an einer Hochschule in Österreich. (FH)
Während er seine Diplomarbeit anfertigen möchte, erkrankt seine Mutter unheilbar an Krebs. Die Studiengangsleitung gewährt dem Studenten eine zusätzliche Frist von 4 Wochen zur regulären Bearbeitungszeit von 4 Monaten. Student A möchte aber eine längere Frist bekommen, da er sich psychisch nicht in der Lage fühlt das Arbeitspensum zu schaffen. Die Studiengangsleitung pocht auf die Studienordnung in der eine maximale Zeit von 4 Monaten, mit Ausnahme 5 Monate zugestanden wird.
Student A fühlt sich total überfordert und wurde auch seitens seines Dozenten unter Druck gesetzt die Frist einzuhalten. Der Dozent war in der Bearbeitungszeit eher unkooperativ und hat die Arbeit bei Feedback mehr verworfen als geholfen.
Die Aufgabenstellung war einer Diplomarbeit nicht gerecht, sondern hatte eine höheren Anspruch. Student A konnte im ersten Anlauf die Arbeit nicht fertig stellen. Folglich im zweiten Anlauf wurde dem Studenten gesagt, dass er bei einer Wiederholung höchstens mit einer 4 zu rechnen hat.
Student A konnte die Arbeit nicht vollenden und hat sich dann für den dritten Anlauf einen neuen Dozenten und ein neues Thema gesucht.
Aufgrund des permanenten Drucks auf Student A, wurde dieser latent psychisch krank. Sein Schriftbild verschlechterte sich immens, und er war nicht mehr in der Lage die volle Leistung zu vollbringen.
Die letzte Arbeit wurde beendet und der Student hat mit einer 4 bestanden.
Student A, ist kurze Zeit später an eine schwere psychische Erkrankung erkrankt. Er musste 4 Monate stationär ins Krankenhaus und ist seit einem Jahr und bis auf weiteres berufsunfähig.
Die Erkrankung ist aus der Sicht des Studenten darauf zurück zu führen, dass er (a) nicht die gewollte Auszeit bekommen hat, (b) vom Dozenten unter Druck gesetzt worden ist und (c) das langsame dahingehen seiner Mutter mit ansehen musste. Student a ist davon überzeugt, dass es nicht zu der Erkrankung gekommen wäre, wenn er sich die Arbeit hätte frei einteilen können.
Kann Student A den Dozenten bzw. die Hochschule auf Schmerzensgeld oder ähnliches verklagen und wie hoch sind die Chancen auf ein Erfolg?
Ist die Studienordnung rechtens, mit dem Zusatz dass eine Diplomarbeit maximal 5 monate bearbeitet werden darf. Auch wenn der vorliegende Härtefall vorhanden ist?