Notengebung BHS

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matrix2
Beiträge: 1
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Notengebung BHS

Beitrag von matrix2 » 01.05.2008, 22:01

Hy! Ich hätte da eine Frage bzw. ein Problem. Ich besuche die 5. Klasse BHS und maturiere in 20 Tagen. Nun will mir meine Rechnungswesenprofessorin, die mich nicht leiden kann, eine 5 im Zeugnis geben und somit einen mündlichen Zusatz verpassen.
Meine Frage, darf sie das überhaupt?

Zur Lage: Wir haben im Semester je eine Schularbeit. Im 1. Semester hatte ich auf die Schularbeit eine 3 und auf den Lernzielkontrollen eine 4 noch eine 4 und eine 2. Meine Semesternote war somit eine 3.
Jetzt fängt das Problem an: Ein Computerfreak in meiner Klasse hat die 2. Rechnungswesen Schularbeit mittels Freigaberechte im Computernetzwerk der Lehrerin vom USB Stick herunter kopiert. Er gab daraufhin die Schularbeit der ganzen Klasse weiter. Naja auf diese Schularbeit, die jedem in meiner Klasse bekannt war, schrieb ich einen 1er. Zwei Wochen danach fanden die Lehrer heraus, dass wir die Schularbeit hatten. Es wurde jedoch keine Nachschularbeit gegeben sondern eine Lernzielkontrolle, die sehr sehr schwer war. Auf diese Lernzielkontrolle schrieb ich dann eine 5. Daraufhin hieß es, dass alle, die auf diese Lernzielkontrolle eine 5 schrieben, eine mündliche Jahresprüfung machen müssen. Ich hatte genau 2 Tage Lernzeit für 7 Bücher. Die Professorin ließ mich dann bei dieser 15 minütigen, mündlichen Prüfung durchfallen. Jetzt meint sie, dass sie mir eine 5 im Zeugnis geben will, ich somit einen mündlichen Zusatz bekommen würde, und diesen nicht schaffen werde. Weiters sagt sie, dass die Schularbeit zwar zählt, sie sie aber nicht wertet. Sie sagt, dass sie die Lernzielkontrolle, auf die ich einen 5er hatte, als Schularbeit wertet. Zu beachten ist auch noch, dass ich auf die 1. Lernzielkontrolle im 2. Semester eine 3 hatte. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass da alles mit Rechten Dingen abläuft. Nun bitte ich euch um einen professionellen Rat, mit dem ich auch vor den Lehrern argumentieren kann.

Vielen Dank bereits im Voraus



Dr.iur.inspe
Beiträge: 98
Registriert: 06.05.2008, 12:41

Beitrag von Dr.iur.inspe » 06.05.2008, 13:38

Hallo!

Kontaktiere so schnell wie möglich den Stadtschulrat und schicke deine Eltern zur Lehrerin und Direktion.
Die Lehrerin handelt sich nicht rechtens, die einzige Behörde die noch rechtszeitig eingreifen kann ist der Stadtschulrat bzw. die Direktion.

Beeile dich, denn nach der Notenkonferenz wird die Lage schon kritisch.

mfg

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