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Pflicht zu objektiver und fairer Beurteilung?

Verfasst: 11.12.2025, 23:02
von FranzW
Hallo,

steht eigentlich expressis verbis in irgendeinem Gesetz dass der Prüfer bei einer Lehrveranstaltung auf der Universität, also derjenige der die Note für den Studenten festlegt, zu einer objektiven und fairen Beurteilung des zu Prüfenden verpflichtet ist?

Mich wollten sie nämlich damals , vor vielen Jahrzehnten, rausekeln und verhindern dass ich den Abschluß bekomme. Ich wollte aber nicht nachgeben und konnte mich zunächst auch irgendwie durchsetzen, ich wurde zwar ungleich, also schlechter, behandelt als die anderen Studenten, aber sie ließen mich nicht durchfallen. Letzlich schafften es meine Gegner aber dann doch in diesem ungleichen Kampf. Aber ist an sich ein Lehrveranstaltungsleiter zu einer objektiven Beurteilung verpflichtet?

Re: Pflicht zu objektiver und fairer Beurteilung?

Verfasst: 12.12.2025, 10:01
von alles2
Ich stelle mir eigentlich gerade die Frage, was Du von einer Gewissheit hättest. Sollte irgendwer - sofern es ihn noch gibt - mit den wohl schwer beweisbaren Vorwürfen konfrontiert werden, würde er es naturgemäß abstreiten, falls es ihm überhaupt noch erinnerlich ist. Es klingt, als hätte wer mit der Vergangenheit noch nicht abgeschlossen. Und sowas wie in der Grazer Dreischützengasse brauchen wir nicht nochmal.

Re: Pflicht zu objektiver und fairer Beurteilung?

Verfasst: 12.12.2025, 15:02
von FranzW
Also was Ihren letzten Satz betrifft kann ich Sie beruhigen.
Erstens konnte ich den Abschluß dann nach einiger Zeit doch erlangen.
Und zweitens bin ich von Natur aus ein friedfertiger, zu Vergebung bereiter Mensch, wie es ja z. Bsp. im Vaterunser und auch in vielen anderen Religionen angeraten wird. Sehr im Gegensatz übrigens zu dem damaligen Konfliktpartner, der von abgrundtiefen Haß gegen meine Person besessen war und wohl auch noch ist.

Ich verstehe zwar irgendwie dass Sie eine derartige Befürchtung äußern aber dennoch möchte ich Sie ganz prinzipiell darauf aufmerksam machen, dass es eine etwas heikle Angelegenheit ist, jemanden ( in einem Forum) öffentlich zu unterstellen, er hätte ein geistiges Naheverhälnis zu einem Amokläufer oder ähnliches
Bei mir ist dies jedenfalls ganz ganz sicher nicht der Fall, zumal ich den Konflikt ja damals letzlich für mich entschieden habe, wenn auch um einen sehr hohen Preis.

Warum ich tatsächlich mit der Vergangenheit noch nicht ganz abgeschlossen ist irgendwie der gegenteilige Grund. Dieser abgrundtiefe, blinde Haß und Vernichtungswille meines Gegners gegen meine Person, der ihn vollkommen beherrschte und aus dem heraus er massive Schädigungshandlungen gegen mich setzte, über durchaus einen längeren Zeitraum. Damit war ich halt konfrontiert und das wirkt im Unterbewußtsein etwas nach.

Aber wie gesagt, diese Vergangenheit ist nun wirklich vorbei und auch juristisch wäre alles verjährt, sollte eine der beiden Seiten tatsächlich etwas gesetzwidriges getan haben, wobei ich für mich mir hier keiner Schuld bewußt bin. Es kann ja nichts verwerfliches oder rechtswidriges sein, zu einer Lehrveranstaltung auf Universität, die zu besuchen man berechtigt ist, anzutreten und diese positiv zu absolvieren? Oder etwa schon? Diese Frage ist nicht rhetorisch gemeint, vielleicht kann die wer beantworten?

Das Nichtbeantworten meiner ursprünglichen Frage interpretiere ich also dahingehend, dass es keinen Gesetzestext gibt, der das Lehrpersonal auf einer Universität zu einer objektiven Beurteilung und zu einer korrekten Behandlung der Studierenden verpflichtet.