14b ZDG und Uni

In diesem Forum werden Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Status der Universität, den Studienordnungen, usw. diskutiert.
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JUSLINE
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14b ZDG und Uni

Beitrag von JUSLINE » 20.08.2006, 02:05

Ich mache gerade den Anderen Dienst im Ausland( nach 14b ZDG), also einen Ersatzdienst. Wer sich wahrend des Dienstes fuer ein Studium bewirbt und angenommen wird, wird ja beim naechsten mal bevorzugt angenommen.

Ich wurde nun in Wuppertal angenommen. Ist es nun (rechtlich) egal ob ich ablehne oder gar nichts mache und einfach nicht antrete?





Es geht uebrigens ums Hochschulauswahlverfahren.

Vorab Danke, Edroeh aus Richmond Hill.




MEMIL
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RE: 14b ZDG und Uni

Beitrag von MEMIL » 13.12.2006, 19:37

Da sehe ich keinen großen Unterschied. Ablehnen hat vielleicht sogar den Nachteil, dass die Sache erledigt ist, während wenn du nur keine Stellung darüber nimmst, kann dir vielleicht eine offene Tür lassen. Du kannst einwenden, dass du den Bescheid nicht erhalten hast. Nicht antreten schließt sowieso diese eine Möglichkeit auch.

Aber anscheinend ist dir klar, dass du nicht antreten willst, nicht wahr?

MfG,

MEMIL


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