Antrittsberechtigung zur Prüfung verweigert
Verfasst: 18.05.2006, 17:44
Ich würde gerne wissen ob ich das Recht habe zu einer Prüfung zugelassen zu werden wenn ich die schriftlich gestellten Anforderungen für eine Antrittsberechtigung eindeutig erfüllt habe?
Mein Problem ist folgendes:
Ich habe einen Kurs belegt, im Merkblatt und der Beschreibung des Kurses ist folgendes nachzulesen "Um zur Schlussklausur zugelassen zu sein, ist die termingerechte Abgabe von zwei Hausübungen erforderlich (handschriftlich im Original)." "Termingerechte Abgabe" ist fett und rot geschrieben um es besonders hervorzuheben. Von einer mindestpunktzahl oder einer notwendigen positiven Beurtailung der Übung ist nicht die Rede und wurde auch nie erwähnt.
Heute habe ich sinngemäß folgende Benachrichtigung erhalten "Die Termingerechte Abgabe beider Hausübungen ist erfolgt, bei der zweiten Hausübung wurde keine ausreichende Leistung erbracht, daher sind sie nicht zur Klausur antrittsberechtigt"
Kann man gegen dieses großartige Beispiel akademischer Willkür rechtlich etwas unternehmen?
Mein Problem ist folgendes:
Ich habe einen Kurs belegt, im Merkblatt und der Beschreibung des Kurses ist folgendes nachzulesen "Um zur Schlussklausur zugelassen zu sein, ist die termingerechte Abgabe von zwei Hausübungen erforderlich (handschriftlich im Original)." "Termingerechte Abgabe" ist fett und rot geschrieben um es besonders hervorzuheben. Von einer mindestpunktzahl oder einer notwendigen positiven Beurtailung der Übung ist nicht die Rede und wurde auch nie erwähnt.
Heute habe ich sinngemäß folgende Benachrichtigung erhalten "Die Termingerechte Abgabe beider Hausübungen ist erfolgt, bei der zweiten Hausübung wurde keine ausreichende Leistung erbracht, daher sind sie nicht zur Klausur antrittsberechtigt"
Kann man gegen dieses großartige Beispiel akademischer Willkür rechtlich etwas unternehmen?