studienabbruch und versicherung - kann mir jemand helfen?

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JUSLINE
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studienabbruch und versicherung - kann mir jemand helfen?

Beitrag von JUSLINE » 22.03.2006, 18:16

HILFE! Ich habe vor mein studium abzubrechen - eigentlich nur zu 'unter'-brechen.. während meiner studienzeit war/bin ich bei der selbstständigen-krankenkasse (SVA) meiner mutter mitversichert, das bin ich offiziell jetzt noch. denn die uni 'weiß' erst nach ablauf der nach-einzahlungsfrist der studiengebühr(im april) 100prozentig, dass ich das studium abgebrochen habe wenn ich den betrag nicht eingezahlt habe und offiziell nicht mehr studentin bin. ich bin gerade auf arbeitssuche - nur die frage ist - was bin ich jetzt? ich gehe immer noch zu ärzten mit der versicherung, die ich aufgrund meines studiums habe - da ich bisher dachte, nach ablauf der zulassungsfrist der uni entfällt erst auch die versicherung.



was ist aber, wenn das nicht so ist und ich etwas nachzahlen muss? daran habe ich noch überhaupt nicht gedacht, das wird auch nirgendwo erwähnt!

außerdem bekommen meine eltern die familienbeihilfe- obwohl der semesterbeginn ja märz war, und ich ab märz ja nicht mehr studiere.. und ich bin auch nach dem 1. märz zu div. ärzten gegangen! kennt sich da vielleicht jemand aus?



ich bin jetzt leider etwas...sagen wir mal..'panisch'..;)



es wäre nett, wenn mir jemand in irgendeinem punkt helfen könnnte!

vor allem interessiert mich, wann ich nach einem studienabbruch die bisherige versicherung nicht mehr habe!



danke!



MEMIL
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RE: studienabbruch und versicherung - kann mir jemand helfen

Beitrag von MEMIL » 13.12.2006, 18:33

Hallo Schnee-Ding!

Keine Panik auf der Titanic. Nachzahlen musst du sicher nicht nichts. In solchen Fällen, wenn was falsch gemacht wurde, wird von Versicherungsanstalt angezeigt und geändert. Auch dann wird erst Anfrage durchgeführt und die Sache abgekärt.

Das ist Punkt 1.

Punkt 2. Offiziell bist erst nicht mehr Studentin, wann in deine Evidenzdaten den Eintrag geführt wird, dass du das Studium unterbrochen hast, oder vorzeitig beendet hast. Nur das Nichtbezahlen wirkt automatisch nicht den Ausschluss. Der kommt in der Folge erst.

Grundsätzlich, kannst du mindestens gut schlafen. Man wird dich nicht finanziell ausziehen.

Mit freundlichen Grüßen,

MEMIL




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