Meine Tochter, Sie studiert BWL in Frankfurt.
Das Bafögamt hat Kontrollen beim Finanzamt durchgeführt.Das Finanzamt hat eine Freistellungssumme für meine Tochter im Jahr 2003 von 501 Euro bescheinigt.
Aufgrund dessen wollen Sie alle Vermögensunterlagen meiner Tochter, vom Tage der Antragstellung.
Rückwirkend für zwei Jahre.
Man hat mir bereits gedroht mit 2500 Euro oder Anzeige wenn Sie Ihr Vermögenverhältnisse nicht darlegt.
Da ich 1 Jahr vor der 1.Antragsstellung eine größere Summe für meine Tochter festgelegt habe, hat meine Tochter natürlich nach Meinung des Bafögamtes gelogen. Haben wir noch eine Chance keine Geldstrafe oder Klage zu bekommen.
Vielleicht können Sie mir weiter helfen?
bafög
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