hallo,
bin neu heir und hoffe auf eine brauchbare auskunft!
folgendes problem:
hatte im herbst auf einer fh inskribiert und musste dort die studiengebühr für 2 semester zahlen, da die 2. als kaution genommen wird, um zu vermeiden, dass studenten nicht antreten oder "leichtfertig" ausscheiden und so anderen den platz nehmen, und dann im 2. semester gutgeschrieben. kleider MUSSTE ich aber nach 1 monat abbrechen, da iche s zeitlich nicht managen konnte. beim bewerbungsgespräch wurde mir unterstützung versprochen, falls es zeitliche probleme gibt und auch die anrechnung meiner berufspraxis - beides geaschah nicht, der hauptgrund, warum ichs lassen musste!! nun will man mir die erstatte "kaution", dh die geb fürs 2. semester nicht rückerstatten! ist das rechtlich haltbar?? nebenbei sei noch erwähnt, dass der jahrgang keineswegs voll war, also noch plätze frei und ich somit niemandem die möglichkeit genommen habe, dort zu studieren!
bitte um auskunft.
danke
lg und schöne weihnachten
pezi
studiengebühr FH
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