Diplomarbeit

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DorisMihokovic
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Diplomarbeit

Beitrag von DorisMihokovic » 12.06.2003, 01:42

Mich wuerde interessieren, was passiert, wenn man dahinterkommt, dass jemand seine Diplomarbeit (WU) von einer anderen ueber weite Strecken "nacherzaehlt" bzw. teilweise sogar woertlich uebernommen hat, ohne einen entsprechenden Quellenhinweis anzubringen. Im konkreten Fall handelt es sich um eine Diplomarbeit aus dem Jahr 1998. Ich bin zufaellig dahintergekommen, dass diese ein teilweiser "Klon" meiner 1991 verfassten Arbeit ist.



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JUSLINE
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RE: Diplomarbeit

Beitrag von JUSLINE » 16.06.2003, 19:31

Die Person hat mE in Ihr Urheberrecht eingegriffen. Auch hat sie wohl gegen einschlägige Vorschriften des Universitätsrechts verstoßen, indem sie die Arbeit nicht in der von Ihr als Voraussetzung -auch für den Magister - selbst verfasst hat, womöglich auch noch eine Erklärung unterschrieben, dass sie es getan hat.



Habe auch den Hinweis auf einen Artikel zum Thema gefunden (muss man zahlen, kostet 0,40 Euro)



http://www.spiegel.de/unispiegel/studiu ... 59,00.html



Wenn Sie das Thema "Abschreiben an der Uni" thematisieren, stechen Sie wahrscheinlich in ein Wespennest! Insbesondere dürfte es auch dem Ansehen der Uni schaden, an welcher solche Dinge passieren (va wenn von einer Diplomarbeit direkt in eine andere an der selben Uni abgeschrieben wird). Das fällt dann auch auf den Professor zurück, dem man unterstellen mag, die Arbeiten seines Fachbereiches nicht zu kennen..



Was wollen Sie denn jetzt tun? Klagen?



mfg, MA




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JUSLINE
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RE: Diplomarbeit

Beitrag von JUSLINE » 16.06.2003, 19:35

Hoffentlich funktioniert dieser Link..



www.spiegel.de/unispiegel/studium/ 0,1518,237059,00.html



mfg, MA.


MEMIL
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RE: Diplomarbeit

Beitrag von MEMIL » 19.11.2005, 23:01

Ojeeee, Doris! Gerade dich haben sie erwischt? Die spezifische Judikatur darüber ist dürftig, aber wenn es sich nur um eine "teilweise" Abschreibung handelt, glaube ich, dass der Delinquent selbst mit zwei blauen Augen davon kommen wird. Dein Copyright ist jedoch eindeutig verletzt und du solltest jedenfalls Ansprüche auf Schadensersatz, sowie Unterlassung, haben, meine ich.

LG,

memil@gmx.net




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