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Vorstrafe

Verfasst: 02.05.2003, 16:19
von JUSLINE
Eibe Freundin hat mir erzählt, daß jemand, der eine Vorstrafe hat, sein Universitätsstudium nicht abschliessen darf. Stimmt das?

RE: Vorstrafe

Verfasst: 02.05.2003, 17:24
von DorisMihokovic
Zu "meiner" Zeit (1979) musste man bei der Immatrikulation eine Strafregisterbescheinigung ("Leumundszeugnis") vorlegen. Dies wurde jedoch abgeschafft. M. E. fuehrt eine Vorstrafe nicht zwangslaeufig zum Ausschluss vom Hochschulstudium. Kompetente(re) Auskuenfte koennen Sie im Rechtsreferat der Oesterr. Hochschuelerschaft erhalten.

RE: Vorstrafe

Verfasst: 19.11.2005, 23:11
von MEMIL
Noch im Jahr 1986 mußte auch ich ein Leumungzeugnis vorlegen. Mit der Autonomie dürfen die UNIs selbst teiweise (Autonomiebereich) bestimmen welche Voraussetzungen für die Zulassung und Abschluss zu gelten haben. Diese anachronische Bestimmung, wenn nicht völlig abgeschaft wurde, ist sicher Totes Recht, weil momentan kratzen die UNIs die letzte Cents um überhaupt überleben zu können. Sie können gerade Schwerverbrecher, die inhaftiert sind, verhindern. Mehr glaube ich nicht!

MFG,

memil@gmx.net


RE: Vorstrafe

Verfasst: 20.11.2005, 10:44
von DorisMihokovic
Meines Wissens wurde die Pflicht zur Vorlage eines Leumundszeugnisses bei der Immatrikulation vor vielen Jahren abgeschafft. Wie das bei den FHs gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.



Tatsache ist, dass ebenfalls vor vielen Jahren, ein rechtskraeftig verurteilter Moerder zum Jusstudium zugelassen wurde (und dann bei einem Frei- oder Ausgang zum Besuch der Uni geflohen ist).