Vorstrafe
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RE: Vorstrafe
Zu "meiner" Zeit (1979) musste man bei der Immatrikulation eine Strafregisterbescheinigung ("Leumundszeugnis") vorlegen. Dies wurde jedoch abgeschafft. M. E. fuehrt eine Vorstrafe nicht zwangslaeufig zum Ausschluss vom Hochschulstudium. Kompetente(re) Auskuenfte koennen Sie im Rechtsreferat der Oesterr. Hochschuelerschaft erhalten.
RE: Vorstrafe
Noch im Jahr 1986 mußte auch ich ein Leumungzeugnis vorlegen. Mit der Autonomie dürfen die UNIs selbst teiweise (Autonomiebereich) bestimmen welche Voraussetzungen für die Zulassung und Abschluss zu gelten haben. Diese anachronische Bestimmung, wenn nicht völlig abgeschaft wurde, ist sicher Totes Recht, weil momentan kratzen die UNIs die letzte Cents um überhaupt überleben zu können. Sie können gerade Schwerverbrecher, die inhaftiert sind, verhindern. Mehr glaube ich nicht!
MFG,
memil@gmx.net
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RE: Vorstrafe
Meines Wissens wurde die Pflicht zur Vorlage eines Leumundszeugnisses bei der Immatrikulation vor vielen Jahren abgeschafft. Wie das bei den FHs gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Tatsache ist, dass ebenfalls vor vielen Jahren, ein rechtskraeftig verurteilter Moerder zum Jusstudium zugelassen wurde (und dann bei einem Frei- oder Ausgang zum Besuch der Uni geflohen ist).
Tatsache ist, dass ebenfalls vor vielen Jahren, ein rechtskraeftig verurteilter Moerder zum Jusstudium zugelassen wurde (und dann bei einem Frei- oder Ausgang zum Besuch der Uni geflohen ist).
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