Studium als "Grenzgänger" in Österreich mit Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
Verfasst: 01.06.2025, 09:40
Hallo,
Ich bräuchte eine Einschätzung der folgenden Situation, ist grenzüberschreitend DE/AT, aber ich glaube dass österreichisches Recht hier relevanter ist.
Person A ist Drittstaatler und verheiratet mit Person B, die deutscher Staatsangehöriger ist. Sie haben einen gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland nahe der Grenze zu Österreich und Person A hat eine Aufenthaltserlaubnis/Visum nach §28 AufenthG (DE) (Familiennachzug zu Deutschen).
Person A möchte in Salzburg studieren, aber weiterhin in Deutschland wohnen bleiben.
Ich finde leider keine Quellen die genau zu dieser Situation passen.
Z.B. wird meist von einem Wohnsitz in Österreich ausgegangen, wo natürlich eine Aufenthaltsbewilligung aus Österreich notwendig wäre, aber der Wohnsitz bleibt ja Deutschland.
Oder es wäre mit einem Studentenvisum nicht möglich, aber Person A hat ja eine "ungebundene" Aufenthaltserlaubnis über den Familiennachzug.
Deshalb denke ich dass Person A in AT studieren kann wie ein "normaler" Deutscher, besonders durch etwaige Gleichstellung zum Ehepartner?
Die 90/180 Schengen-Regel ist auch kein Problem, da auch teilweise Online studiert wird und Salzburg max. 2-3 Tage pro Woche während der Vorlesungszeit besucht wird.
Dazu kommt noch die Frage der beitragsrechtlichen Gleichstellung bezüglich der Studiengebühren.
Auch hier schreiben die Quellen immer von notwendigen österreichischen Aufenthaltsbewilligungen, weil davon ausgegangen wird dass der Wohnsitz in Österreich ist.
Ich bin jedoch der Meinung dass Person A als Ehepartner von Person B mit nicht-studienbezogener Aufenthaltserlaubnis hier Person B als EU-Bürger gleichzustellen ist und die erhöhten Studiengebühren für Drittstaatler entfallen.
Wie seht ihr die rechtliche Lage hier? Ist das kein Problem, generell und in Bezug zu den Studiengebühren?
Wohnsitz in Österreich wäre generell nicht umsetzbar (arbeitstechnisch von Person A, sowie wegen Aufenthaltserlaubnis und, langfristig, Niederlassungserlaubnis/Einbürgerung in Deutschland).
Ein Studium in Deutschland ist auch nicht möglich, da der Schulabschluss von Person A in Deutschland nicht der Hochschulzugangsberechtigung entspricht (in Österreich ist Person A studienberechtigt, hatte in der Vergangenheit schonmal ein Studium in Wien begonnen mit AT Aufenthaltsbewilligung Student).
Vielen Dank
Tobi
Ich bräuchte eine Einschätzung der folgenden Situation, ist grenzüberschreitend DE/AT, aber ich glaube dass österreichisches Recht hier relevanter ist.
Person A ist Drittstaatler und verheiratet mit Person B, die deutscher Staatsangehöriger ist. Sie haben einen gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland nahe der Grenze zu Österreich und Person A hat eine Aufenthaltserlaubnis/Visum nach §28 AufenthG (DE) (Familiennachzug zu Deutschen).
Person A möchte in Salzburg studieren, aber weiterhin in Deutschland wohnen bleiben.
Ich finde leider keine Quellen die genau zu dieser Situation passen.
Z.B. wird meist von einem Wohnsitz in Österreich ausgegangen, wo natürlich eine Aufenthaltsbewilligung aus Österreich notwendig wäre, aber der Wohnsitz bleibt ja Deutschland.
Oder es wäre mit einem Studentenvisum nicht möglich, aber Person A hat ja eine "ungebundene" Aufenthaltserlaubnis über den Familiennachzug.
Deshalb denke ich dass Person A in AT studieren kann wie ein "normaler" Deutscher, besonders durch etwaige Gleichstellung zum Ehepartner?
Die 90/180 Schengen-Regel ist auch kein Problem, da auch teilweise Online studiert wird und Salzburg max. 2-3 Tage pro Woche während der Vorlesungszeit besucht wird.
Dazu kommt noch die Frage der beitragsrechtlichen Gleichstellung bezüglich der Studiengebühren.
Auch hier schreiben die Quellen immer von notwendigen österreichischen Aufenthaltsbewilligungen, weil davon ausgegangen wird dass der Wohnsitz in Österreich ist.
Ich bin jedoch der Meinung dass Person A als Ehepartner von Person B mit nicht-studienbezogener Aufenthaltserlaubnis hier Person B als EU-Bürger gleichzustellen ist und die erhöhten Studiengebühren für Drittstaatler entfallen.
Wie seht ihr die rechtliche Lage hier? Ist das kein Problem, generell und in Bezug zu den Studiengebühren?
Wohnsitz in Österreich wäre generell nicht umsetzbar (arbeitstechnisch von Person A, sowie wegen Aufenthaltserlaubnis und, langfristig, Niederlassungserlaubnis/Einbürgerung in Deutschland).
Ein Studium in Deutschland ist auch nicht möglich, da der Schulabschluss von Person A in Deutschland nicht der Hochschulzugangsberechtigung entspricht (in Österreich ist Person A studienberechtigt, hatte in der Vergangenheit schonmal ein Studium in Wien begonnen mit AT Aufenthaltsbewilligung Student).
Vielen Dank
Tobi