Unwürdigen Juristen ihre Titel aberkennen
Verfasst: 03.03.2025, 17:00
Nur so eine Idee, inspiriert von lustig lachenden Staatsanwälten in einem Nachbarland, die Hausdurchsuchungen wegen Beleidigungen beantragen (und - und das ist eigentlich noch viel krasser - auch noch Richter finden, die sie genehmigen):
Während in der Medizin Leute, die Kunstfehler machen, bestraft werden, auch wenn es grundsätzlich ihr Recht von Berufs wegen ist, Menschen zu operieren und dort die Ordinarii der Universitätskliniken sowohl die akademische wie auch die fachlich oberste Instanz darstellen, es also quasi neben der juristischen auch eine akademische Kontrolle gibt, ist es ja in der Juristerei offenbar ein wenig anders, schizophren eigentlich, weil dort einerseits die Universitätsprofessoren die Juristen ausbilden - auch solche, die später Richter und Höchstrichter werden -, sich diese Richter und Staatsanwälte dann aber später praktisch jeder Kontrolle von außen entziehen und die Rechtsprechung völlig willkürlich und teilweise in offenem Widerspruch nicht nur zum Gerechtigkeitsempfinden des Souveräns, sondern vor allem auch zur Rechtslehre gestalten.
Ich nehme an, daß ein akademischer Grad für die Ausübung der Ämter von Richtern und Staatsanwälten erforderlich ist und ich hoffe doch sehr, daß diese Personen die Ämter verlieren, wenn sie ihren akademischen Grad verlieren, sollte jener von der Universität, die ihnen ihre Titel verliehen hat, aberkannt werden. Offenbar sind die Möglichkeiten der Universitäten dafür viel zu schwach, um verliehene (also wörtlich genommen: "hergeborgte") Titel abzuerkennen, bzw. zu widerrufen, aber könnte man sich nicht ganz genau das als Korrektiv gegen derartige Fehlentwicklungen vorstellen?
Gibt es im Universitätsrecht eine Handhabe für so etwas, oder zumindest einen Ansatz?
Während in der Medizin Leute, die Kunstfehler machen, bestraft werden, auch wenn es grundsätzlich ihr Recht von Berufs wegen ist, Menschen zu operieren und dort die Ordinarii der Universitätskliniken sowohl die akademische wie auch die fachlich oberste Instanz darstellen, es also quasi neben der juristischen auch eine akademische Kontrolle gibt, ist es ja in der Juristerei offenbar ein wenig anders, schizophren eigentlich, weil dort einerseits die Universitätsprofessoren die Juristen ausbilden - auch solche, die später Richter und Höchstrichter werden -, sich diese Richter und Staatsanwälte dann aber später praktisch jeder Kontrolle von außen entziehen und die Rechtsprechung völlig willkürlich und teilweise in offenem Widerspruch nicht nur zum Gerechtigkeitsempfinden des Souveräns, sondern vor allem auch zur Rechtslehre gestalten.
Ich nehme an, daß ein akademischer Grad für die Ausübung der Ämter von Richtern und Staatsanwälten erforderlich ist und ich hoffe doch sehr, daß diese Personen die Ämter verlieren, wenn sie ihren akademischen Grad verlieren, sollte jener von der Universität, die ihnen ihre Titel verliehen hat, aberkannt werden. Offenbar sind die Möglichkeiten der Universitäten dafür viel zu schwach, um verliehene (also wörtlich genommen: "hergeborgte") Titel abzuerkennen, bzw. zu widerrufen, aber könnte man sich nicht ganz genau das als Korrektiv gegen derartige Fehlentwicklungen vorstellen?
Gibt es im Universitätsrecht eine Handhabe für so etwas, oder zumindest einen Ansatz?