Nur so eine Idee, inspiriert von lustig lachenden Staatsanwälten in einem Nachbarland, die Hausdurchsuchungen wegen Beleidigungen beantragen (und - und das ist eigentlich noch viel krasser - auch noch Richter finden, die sie genehmigen):
Während in der Medizin Leute, die Kunstfehler machen, bestraft werden, auch wenn es grundsätzlich ihr Recht von Berufs wegen ist, Menschen zu operieren und dort die Ordinarii der Universitätskliniken sowohl die akademische wie auch die fachlich oberste Instanz darstellen, es also quasi neben der juristischen auch eine akademische Kontrolle gibt, ist es ja in der Juristerei offenbar ein wenig anders, schizophren eigentlich, weil dort einerseits die Universitätsprofessoren die Juristen ausbilden - auch solche, die später Richter und Höchstrichter werden -, sich diese Richter und Staatsanwälte dann aber später praktisch jeder Kontrolle von außen entziehen und die Rechtsprechung völlig willkürlich und teilweise in offenem Widerspruch nicht nur zum Gerechtigkeitsempfinden des Souveräns, sondern vor allem auch zur Rechtslehre gestalten.
Ich nehme an, daß ein akademischer Grad für die Ausübung der Ämter von Richtern und Staatsanwälten erforderlich ist und ich hoffe doch sehr, daß diese Personen die Ämter verlieren, wenn sie ihren akademischen Grad verlieren, sollte jener von der Universität, die ihnen ihre Titel verliehen hat, aberkannt werden. Offenbar sind die Möglichkeiten der Universitäten dafür viel zu schwach, um verliehene (also wörtlich genommen: "hergeborgte") Titel abzuerkennen, bzw. zu widerrufen, aber könnte man sich nicht ganz genau das als Korrektiv gegen derartige Fehlentwicklungen vorstellen?
Gibt es im Universitätsrecht eine Handhabe für so etwas, oder zumindest einen Ansatz?
Unwürdigen Juristen ihre Titel aberkennen
Re: Unwürdigen Juristen ihre Titel aberkennen
Bin mir nicht sicher, ob Du wirklich den richtigen Ansatz verfolgst. Grundsätzlich ist bei einem Akademiker zwischem seinem Fachwissen (Theorie) und Berufsausübung (Praxis) zu unterscheiden. Wenn er im Prinzip weiß, was sich gehören würde, er aber (aus persönlichen Befindlichkeiten) nicht entsprechend seines Verhaltenskodex agiert, kann die Universität nichts dafür. Bei einem Richter wäre dagegen der Weg über den strafrechtlich relevanten Tatbetand des Amtsmissbrauches denkbar, wobei da ein strenger Maßstab anzusetzen wäre. Bei einem Anwalt kann vor dem Disziplinarrat der Kammer ein Verfahren wegen Verstoß gegen Standesregeln eingeleitet werden, was mit einem vorübergehenden Entzug seiner Zulassung als Rechtsanwalt bzw. Verhängung eines Berufsverbotes nach § 16 DSt (Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter) einhergehen kann.
Zuletzt geändert von alles2 am 08.03.2025, 10:37, insgesamt 2-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Unwürdigen Juristen ihre Titel aberkennen
So hatte ich das gar nicht betrachtet. Wenn ein Akademiker durch mangelndes theoretisches Wissen negativ auffällt, könnte er ähnlich wie im Sketch von Maxi Böhm "Ich verlange mein Schulgeld zurück" die Studiengebühr zurückfordern - müßte aber natürlich auch seine Titel (und ggf. damit verbundene Ämter) zurücklegen. Oder dritte könnten sich gegen die Universität wenden, weil sie so schlecht ausgebildete Akademikern Titel verleiht und sie unter Druck setzen.
Ich dachte ja eher daran, daß ein Jus Professor einem ehemaligen Studenten, weil er sich total über das, was er ihn gelehrt hat, hinwegsetzt, deswegen den Titel aberkennt - oder dies halt eine Kommission der jeweiligen Universität oder Fakultät tut. Oder weil der Missetäter eben gegen irgendeinen akademischen Eid verstoßen hat, den er feierlich bei der Sponsion geleistet hat. Grobe Fehlurteile, die so gar nicht mit der (akademischen) Rechtslehre vereinbar sind, hätte ich gedacht, könnten auch in diese Kategorie fallen und damit hätten wir eine Kontrollinstanz über die dritte Staatsgewalt, die vielleicht nicht schaden könnte.
Aber auch bei groben Fehlleistungen in anderen Berufen könnte man das ins Auge fassen, z.B. bei einer krassen Fehlkonstruktion den Ingenieurstitel streichen. Ich finde aber, das sollten die Universitäten und Hochschulen tun, nicht die Standesvertretungen, deren Interessen scheinen mir teilweise etwas zu eng mit der Interessen der Betroffenen verbunden zu sein.
Ich dachte ja eher daran, daß ein Jus Professor einem ehemaligen Studenten, weil er sich total über das, was er ihn gelehrt hat, hinwegsetzt, deswegen den Titel aberkennt - oder dies halt eine Kommission der jeweiligen Universität oder Fakultät tut. Oder weil der Missetäter eben gegen irgendeinen akademischen Eid verstoßen hat, den er feierlich bei der Sponsion geleistet hat. Grobe Fehlurteile, die so gar nicht mit der (akademischen) Rechtslehre vereinbar sind, hätte ich gedacht, könnten auch in diese Kategorie fallen und damit hätten wir eine Kontrollinstanz über die dritte Staatsgewalt, die vielleicht nicht schaden könnte.
Aber auch bei groben Fehlleistungen in anderen Berufen könnte man das ins Auge fassen, z.B. bei einer krassen Fehlkonstruktion den Ingenieurstitel streichen. Ich finde aber, das sollten die Universitäten und Hochschulen tun, nicht die Standesvertretungen, deren Interessen scheinen mir teilweise etwas zu eng mit der Interessen der Betroffenen verbunden zu sein.
Re: Unwürdigen Juristen ihre Titel aberkennen
Das Gelöbnis gem. § 7 RAO (Rechtsabnwaltsordnung) legt ein Anwalt in die Hände des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer oder seines Stellvertreters ab, bevor er in die Liste der Rechtsanwälte eingetragen wird. Mehr zum Werdegang des Berufsstands findet sich auch dort:
https://www.bmi.gv.at/magazinfiles/2004/07_08/files/rechtsanwaelte.pdf
https://www.bmi.gv.at/magazinfiles/2004/07_08/files/rechtsanwaelte.pdf
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Re: Unwürdigen Juristen ihre Titel aberkennen
…die Richter sind in ganz vielen Fällen nun einmal auf Experten von außen, sprich Sachverständige angewiesen und das (Allgemein-)Bildungsdefizit, Leseschwäche, PISA-Studie usw. betrifft bekanntlich die ganze Bevölkerung…
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