Seite 1 von 1
Antrag auf Studienbeihilfe
Verfasst: 23.09.2024, 17:22
von Miserable_Maximus
Ich bin EU-Bürger und erfülle die Vorausetzungen für ein Selbserhalter Stipendium. Sicherhaltshalber habe ich zu dem Antrag eine Stellungsnahme geschrieben, in der ich mich auf §2 iVm §4 StudFG bezogen habe (natürlich mit entsprechenden Argumenten und Unterlagen). Auf der Website von ÖH habe ich gelesen, es gäbe einige Rechtsprechungen diesbezüglich und wollte sie auch in meinem Antrag erwähnen. Weiß jemad, um welche Urteile sich es handelt?
Wie könnte noch den Antrag ergänzen?
Re: Antrag auf Studienbeihilfe nach Selbsterhalt
Verfasst: 23.09.2024, 20:43
von alles2
Wenn Du weiters die Anspruchsvoraussetzungen nach § 31 StudFG (Studienförderungsgesetz) erfüllst, verstehe ich das Problem nicht. Danach kannst Du Dich orientieren, um die entsprechenden Unterlegen beizulegen. Für eine verständlichere Beschreibung siehe auch dort (bitte auf "MEHR LESEN" klicken):
https://www.stipendium.at/stipendien/studium-beruf#c391
Ansonsten sollte das ausreichen, was im Formular " SB 1" verlangt wird. Wenn wir uns zu einem ÖH-Artikel äußern sollen, müssten wir schon erfahren, wo genau Du was gelesen hast.
Re: Antrag auf Studienbeihilfe
Verfasst: 23.09.2024, 21:05
von Miserable_Maximus
Wenn Du weiters die Voraussetzungen nach § 31 StudFG (Studienförderungsgesetz) erfüllst, verstehe ich das Problem nicht.
Die ÖH-Beratung sagt, dass Stipendienstellen oft die Gleichstellung nicht anerennen würden. Ich möchte gut gewappnet sein.
Wenn wir uns zu einem ÖH-Artikel äußern sollen, müssten wir schon erfahren, wo genau Du was gelesen hast.
https://www.oeh.ac.at/geschafft/berufliche-taetigkeit-kann-einen-studienbeihilfenanspruch-fuer-studierende-aus-dem-ewr-raum-begruenden/
''Es liegen bereits mehrere Gerichtsentscheidungen vor, nach denen eine beschränkte Höhe der Vergütung der Tätigkeit oder eine eingeschränkte Wochenarbeitszeit nicht ausschließen''.
Re: Antrag auf Studienbeihilfe
Verfasst: 23.09.2024, 22:16
von alles2
Nun verstehe ich Dein Problem im Sinne des § 4 Abs.1a Z 3 StudFG, welches wir hier bereits hatten:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=8&t=25176
Dazu folgende VwGH-Entscheidungen, die Deine Fragen beantworten sollten (nach dem Stichwort "Beschäftigung" suchen):
https://ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_2018100028_20190625J00
bzw. dazu der vorangegangene BVwG-Beschluss
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20190801_W129_2172309_1_00/BVWGT_20190801_W129_2172309_1_00.html
oder
https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_2019100149_20200529L00
bzw. dazu der vorangegangene BVwG-Beschluss
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20190729_W203_2220611_1_00/BVWGT_20190729_W203_2220611_1_00.html
Daher wäre es Deiner Sache dienlich, sämtliche Unterlagen vorzubringen, aus denen hervorgeht, wie sehr Du in Österreich integriert bist. Denn es stimmt schon, dass die Behörde ab und an jegliche erforderliche Ermittlungstätigkeit unterlässt.