Antrag auf Studienbeihilfe

In diesem Forum werden Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Status der Universität, den Studienordnungen, usw. diskutiert.
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Miserable_Maximus
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Antrag auf Studienbeihilfe

Beitrag von Miserable_Maximus » 23.09.2024, 17:22

Ich bin EU-Bürger und erfülle die Vorausetzungen für ein Selbserhalter Stipendium. Sicherhaltshalber habe ich zu dem Antrag eine Stellungsnahme geschrieben, in der ich mich auf §2 iVm §4 StudFG bezogen habe (natürlich mit entsprechenden Argumenten und Unterlagen). Auf der Website von ÖH habe ich gelesen, es gäbe einige Rechtsprechungen diesbezüglich und wollte sie auch in meinem Antrag erwähnen. Weiß jemad, um welche Urteile sich es handelt?
Wie könnte noch den Antrag ergänzen?



alles2
Beiträge: 4051
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Antrag auf Studienbeihilfe nach Selbsterhalt

Beitrag von alles2 » 23.09.2024, 20:43

Wenn Du weiters die Anspruchsvoraussetzungen nach § 31 StudFG (Studienförderungsgesetz) erfüllst, verstehe ich das Problem nicht. Danach kannst Du Dich orientieren, um die entsprechenden Unterlegen beizulegen. Für eine verständlichere Beschreibung siehe auch dort (bitte auf "MEHR LESEN" klicken):

https://www.stipendium.at/stipendien/studium-beruf#c391

Ansonsten sollte das ausreichen, was im Formular " SB 1" verlangt wird. Wenn wir uns zu einem ÖH-Artikel äußern sollen, müssten wir schon erfahren, wo genau Du was gelesen hast.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Miserable_Maximus
Beiträge: 12
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Re: Antrag auf Studienbeihilfe

Beitrag von Miserable_Maximus » 23.09.2024, 21:05

Wenn Du weiters die Voraussetzungen nach § 31 StudFG (Studienförderungsgesetz) erfüllst, verstehe ich das Problem nicht.
Die ÖH-Beratung sagt, dass Stipendienstellen oft die Gleichstellung nicht anerennen würden. Ich möchte gut gewappnet sein.
Wenn wir uns zu einem ÖH-Artikel äußern sollen, müssten wir schon erfahren, wo genau Du was gelesen hast.
https://www.oeh.ac.at/geschafft/berufliche-taetigkeit-kann-einen-studienbeihilfenanspruch-fuer-studierende-aus-dem-ewr-raum-begruenden/
''Es liegen bereits mehrere Gerichtsentscheidungen vor, nach denen eine beschränkte Höhe der Vergütung der Tätigkeit oder eine eingeschränkte Wochenarbeitszeit nicht ausschließen''.

alles2
Beiträge: 4051
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Antrag auf Studienbeihilfe

Beitrag von alles2 » 23.09.2024, 22:16

Nun verstehe ich Dein Problem im Sinne des § 4 Abs.1a Z 3 StudFG, welches wir hier bereits hatten:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=8&t=25176

Dazu folgende VwGH-Entscheidungen, die Deine Fragen beantworten sollten (nach dem Stichwort "Beschäftigung" suchen):

https://ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_2018100028_20190625J00
bzw. dazu der vorangegangene BVwG-Beschluss
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20190801_W129_2172309_1_00/BVWGT_20190801_W129_2172309_1_00.html

oder

https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_2019100149_20200529L00
bzw. dazu der vorangegangene BVwG-Beschluss
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20190729_W203_2220611_1_00/BVWGT_20190729_W203_2220611_1_00.html

Daher wäre es Deiner Sache dienlich, sämtliche Unterlagen vorzubringen, aus denen hervorgeht, wie sehr Du in Österreich integriert bist. Denn es stimmt schon, dass die Behörde ab und an jegliche erforderliche Ermittlungstätigkeit unterlässt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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