Hallo,
ich habe einen Bekannten der im Moment eine gültige Aufenthaltsbewilligung für Studenten (Drittstaatenangehöriger) hat. Er möchte das Studium gerne abbrechen. Bleibt seine Aufenthaltsbewillligung trotzdem bis zum Ende (Jänner 2025) der derzeit gültigen Bewilligung bestehen? Oder muss er den Studienabbruch sofort an die MA35 melden und in sein Heimatland zurückreisen?
Noch als Ergänzung: Er wird im September diesen Jahres heiraten und würde dann soweiso den Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" bekommen.
Vielen Dank im Vorraus und mfg
Sandro
Aufenthaltsbewilligung für Studenten - Abbruch
Re: Aufenthaltsbewilligung für Studenten - Abbruch
In der Abschlusserklärung des Antragsformulars "Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige" steht unter Punkt 10:
"Ich muss sofort bekannt geben, wenn sich der Aufenthaltszweck ändert. Ich darf nur das tun, was zu meinem Aufenthaltszweck gehört."
"Ich muss sofort bekannt geben, wenn sich der Aufenthaltszweck ändert. Ich darf nur das tun, was zu meinem Aufenthaltszweck gehört."
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Aufenthaltsbewilligung für Studenten - Abbruch
Danke für die Antwort. Das man dies bei der MA35 melden muss ist mir klar. Ich habe auch bei der MA35 angerufen und gefragt was dann passiert nach den man dies gemeldet hat. Sie konnten mir leider keine Auskunft geben ob man dann das Land verlassen muss oder nicht.
mfg
sandro
mfg
sandro
Re: Aufenthaltsbewilligung für Studenten - Abbruch
Dies ist auch nicht einfach zu beurteilen, weil man sich die Gesamtsituation anschauen muss. Da geht es mitunter um die Verhältnismäßigkeit. Außerdem fällt die Entscheidung in weiterer Folge nicht irgendwelchen Sachbearbeitern zu, sondern würde von einem Juristen amtssigniert werden müssen, die man nicht so leicht ans Telefon bekommt.
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