Akademischen Grad Nennungspflicht am Arbeitsplatz

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a684dd572b1887661782981659331eed_262
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Akademischen Grad Nennungspflicht am Arbeitsplatz

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_262 » 08.11.2023, 17:57

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und hoffe auf Inputs eurerseits. Mein Arbeitgeber (eine Mittelschule) hat einen Beschluss gefasst, dass bei Lehrkräften (und beim Schulleiter) in schulbezogenen Materialien (zB in Organigramm en, auf der Website usw.) der akademische Grad einheitlich nicht mehr genannt wird (vorher wurde abgestimmt und die Mehrheit hat sich dafür ausgesprochen). Darf so etwas vereinbart werden: Ich meine, ein Mag. hat ja das Recht diesen Grad zu führen oder? Ich danke euch sehr für euer Feedback diesbezüglich. LG & schönen Abend!



Andreas Hofer4
Beiträge: 217
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Re: Akademischen Grad Nennungspflicht am Arbeitsplatz

Beitrag von Andreas Hofer4 » 30.11.2023, 15:52

§ 88 UG gibt das Recht einen akademischen Grad zu führen. Meines Erachtens lässt sich daraus nicht die Pflicht für Dritte ableiten, diesen akad. Grad zu verwenden. Es gibt viele internationale Betriebe, in denen die Führung von akad. Graden geradezu verpönt und unüblich ist. Private Arbeitgeber können jedenfalls im Außenauftritt ihres Betriebes autonom festlegen, dass z.B. Mitarbeiter/innen nur mit ihrem Namen ohne Zusätze aufscheinen.
Ob es im (verbeamteten) österreichischen Schulwesen hier andere Regelungen gibt, kann ich leider nicht sagen.

plonkarchivist
Beiträge: 1
Registriert: 22.01.2024, 02:56

Re: Akademischen Grad Nennungspflicht am Arbeitsplatz

Beitrag von plonkarchivist » 22.01.2024, 03:01

Ja, grundsätzlich können Arbeitgeber in vielen Fällen entscheiden, wie Bildungsabschlüsse in Schuldokumenten dargestellt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass der Einsatz von Fähigkeiten häufig von kulturellen und organisatorischen Normen abhängt. In manchen Fällen kann die Erwähnung eines Abschlusses durchaus üblich sein, während in anderen Organisationen oder Kontexten die Erwähnung eines Abschlusses möglicherweise als weniger relevant angesehen wird.

Rechtlich hängt dies von den Gesetzen und Vorschriften des Landes ab, in dem sich die Schule befindet. In einigen Ländern ist die Verwendung akademischer Grade in offiziellen Dokumenten oder Texten gesetzlich geregelt, während in anderen Fällen ihre Verwendung von politischen, internen und arbeitgeberinternen Präferenzen abhängen kann.

Es kann hilfreich sein, die genauen gesetzlichen Anforderungen in Ihrem Land oder Ihrer Region zu prüfen oder rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Entscheidung des Arbeitgebers im Einklang mit geltendem Recht steht.

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