Betretungsverbot des Schulgebäudes für Schüler?

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User007
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Betretungsverbot des Schulgebäudes für Schüler?

Beitrag von User007 » 18.03.2021, 20:15

Hallo,
unser Direktor hat seit einer Zeit eine neue Regelung an meiner Schule (HAK) eingeführt: Jeder der zu spät das Schulgebäude betreten möchte, darf dies nicht mehr tun und wird wieder nach Hause geschickt. Allerdings nicht nur für diesen einen Tag sondern man darf auch am nächsten Tag nicht in die Schule kommen.
Ist das wirklich erlaubt Schüler 2 Tage lang das Betreten des Schulgebäudes zu verbieten weil sie einige Minuten zu spät sind?

Außerdem wird nicht unterschieden weshalb man zu spät kommt, auch wenn die Ubahn mal wieder eine Störung hat darf man trotzdem nicht in die Schule...

Danke im vorraus für eure Antworten :D


PS: Hätte nie gedacht dass ich mich mal darüber aufrege NICHT in die Schule zu dürfen :lol:



alles2
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Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Betretungsverbot des Schulgebäudes für Schüler?

Beitrag von alles2 » 19.03.2021, 03:12

Leider wird die Begründung nicht näher ausgeführt. Wenn es sich um einen Schichtbetrieb handelt (Einteilung der Klasse in zwei Gruppen) und der Eintritt-Selbsttest pro Gruppe nur einmal in der Woche vorgesehen ist, wäre für mich folgendes Szenario plausibel:

Die Pünktlichkeit zu Beginn des Unterrichtstages für die erste Gruppe am Montag und zweite Gruppe am Mittwoch könnte wesentlich sein, damit die Organisation und der Ablauf zur Durchführung der Testungen aufrechterhalten werden kann. Verzögerungen würden nicht nur zu Verspätungen führen und somit zur Verschiebung des Zeitplans, sondern könnten auch zusätzliches Personal oder neu vorbereitete Test-Kits zur Folge haben. Das möchte man tunlichst unterbinden.

Soweit ich es verstanden habe, gilt der anterio-nasale Schnelltest für beide aufeinanderfolgenden Unterrichtstage und somit kommt jede Gruppe mit einem Test in der Woche aus. In den Tagen danach oder davor (je nach Gruppe) ist sowieso frei, weil die andere Gruppe dran ist. Der Freitag bedeutet vermutlich überwiegend Distance-Learning, wobei ab nächster Woche auch an den Freitagen getestet werden soll. Wochenende bleibt ja ohne Schulbetrieb. In der Folgewoche wechseln sich die Gruppen ab. Wer zu spät kommt, könnte somit seine Chance verpasst haben, sich für die zweitätigen Schulbesuch freizutesten. Denn mehr Tage dürfte es nicht geben. Wenn doch, wäre ein zweiter Nasenbohrertest fällig, da es maximal 48 Stunden gültig sein darf.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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