Ich bin ein völliger Laie was Jus angeht, genau deswegen frage ich hier nach: sind Universitäten an die Verordnungen der Politik gebunden?
Gerade jetzt, wo die Politik die "Test-Strategie" so forciert stelle ich mir diese Frage. Viele Universitäten haben angekündigt, die Test-Strategie, die schon in den Schulen gang und gäbe ist, nun auch übernehmen zu wollen.
Haben Universitäten in dieser Hinsicht völlige Entscheidungshoheit, -freiheit oder kann die Politik per Verordnung, Bescheid, was auch immer, Einfluss nehmen und den Universitäten Vorschriften machen?
Vielen Dank im Voraus für jeden Hinweis.
Liebe Grüße
Sind Universitäten weisungsgebunden an die Politik?
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Re: Sind Universitäten weisungsgebunden an die Politik?
Auch Universitäten haben sich an die Gesetze, dessen Novellen und den aktuellen Verordnungen zu halten. Diese Bildungseinrichtungen sind so wie Schulen von den Ausnahmen nach § 16 Abs.1 Z.2 "4. COVID-19-SchuMaV" (Schutzmaßnahmenverordnung) umfasst:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_171/BGBLA_2020_II_171.pdf
Die Sonderregelungen zum Universitätsgesetz (UG) und Hochschulgesetz (HG) finden sich im COVID-19-Hochschulgesetz (C-HG):
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/20011109/C-HG.pdf
Dessen Änderung:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_I_79/BGBLA_2020_I_79.pdf
Für Fachhochschulen gilt zudem die COVID-19-Fachhochschulverordnung (C-FHV):
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_172/BGBLA_2020_II_172.pdf
Für das Auswahl-, Eignungs- und Aufnahmeverfahren potentieller Studienanfänger ist zudem die COVID-19-Hochschul-Aufnahmeverordnung (C-HAV) ins Leben gerufen worden:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_224/BGBLA_2020_II_224.pdf
Was für Schulen (gehören laut § 16 Abs.1 Z.1 "4. COVID-19-SchuMaV" zu den Ausnahmen) die COVID-19-Schulverordnung C-SchVO 2020/21 ist, haben sich Universitäten an COVID-19-Universitäts- und Hochschulverordnung (C-UHV) zu halten:Diese Verordnung gilt nicht für Universitäten gemäß dem Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, Privathochschulen gemäß dem Privathochschulgesetz, BGBl. I Nr. 77/2020, Fachhochschulen gemäß dem Fachhochschulgesetz, BGBl. Nr. 340/1993, und Pädagogische Hochschulen gemäß dem Hochschulgesetz 2005, BGBl. I Nr. 30/2006, einschließlich der Bibliotheken dieser Einrichtungen,
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_171/BGBLA_2020_II_171.pdf
Die Sonderregelungen zum Universitätsgesetz (UG) und Hochschulgesetz (HG) finden sich im COVID-19-Hochschulgesetz (C-HG):
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/20011109/C-HG.pdf
Dessen Änderung:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_I_79/BGBLA_2020_I_79.pdf
Für Fachhochschulen gilt zudem die COVID-19-Fachhochschulverordnung (C-FHV):
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_172/BGBLA_2020_II_172.pdf
Für das Auswahl-, Eignungs- und Aufnahmeverfahren potentieller Studienanfänger ist zudem die COVID-19-Hochschul-Aufnahmeverordnung (C-HAV) ins Leben gerufen worden:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_224/BGBLA_2020_II_224.pdf
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Sind Universitäten weisungsgebunden an die Politik?
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
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