Nachtest eines Nachtests?

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Shinigami
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Nachtest eines Nachtests?

Beitrag von Shinigami » 07.03.2021, 21:27

Hallo!
Bei Schularbeiten/Tests in einer BHS gibt es ja sobald mind. 50% der Schüler negativ sind einen Nachtest. Was passiert wenn in diesem Nachtest wieder 50% der Schüler negativ sind?

Mit freundlichen Grüßen
Jakob



alles2
Beiträge: 3245
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Nachtest eines Nachtests?

Beitrag von alles2 » 07.03.2021, 22:21

So ein "Nachzipf" wird laut § 18 Abs.11 SchUG (Schulunterrichtsgesetz), aber auch § 7 Abs.11 LBV (Leistungsbeurteilungsverordnung) nicht wiederholt. Es zählt dann die bessere Note aus beiden Schularbeiten.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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