Studienbeihilfe/Einkommen

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Matsu
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Studienbeihilfe/Einkommen

Beitrag von Matsu » 17.12.2020, 02:42

Zählen Gewinne aus Aktienverkäufen zum Einkommen? Zählen diese nur zum Einkommen wenn Sie nicht endbesteuert sind(falls man die selbst in der Steuerklärung ausweisen muss falls man ein Depot beim ausländischen Broker hat)

Bei dem bin ich mir nämlich nicht sicher, habe gehört es zählen alle Einkünfte und teils auch von ÖH Menschen dass Kapitalerträge wie Aktiengewinne nicht dazuzählen, was meint ihr?

Falls ja, kann man Verluste aus Aktien wahrscheinlich auch dagegenrechnen oder?



alles2
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Re: Studienbeihilfe/Einkommen

Beitrag von alles2 » 17.12.2020, 03:12

Zum Einkommen gehören nach

https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/E/Seite.990090.html

auch Dividenden:
Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere – diese Erträge sind aber in der Regel mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert und brauchen dann nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden)
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Matsu
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Re: Studienbeihilfe/Einkommen

Beitrag von Matsu » 17.12.2020, 23:46

Nur weil das Einkommen nicht in der Steuerklärung aufscheint bedeutet es nicht dass dieses nicht relevant für die Studienbeihilfe ist, korrekt?(Beim Thema endbesteuerung)

alles2
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Re: Studienbeihilfe/Einkommen

Beitrag von alles2 » 18.12.2020, 00:17

Da gehe ich mit Deiner Annahme konform. Die Studienbeihilfe richtet sich nicht nach der Steuererklärung oder wie wo was versteuert wurde, sondern wie es um die soziale Bedürftigkeit bestellt ist.
Solltest Du es aber genauer wissen wollen, rate ich Dir zum 2. Abschnitt (§ 7 bis 12) des Studienförderungsgesetzes (StudFG):

https://www.jusline.at/gesetz/studfg/gesamt#chapter48941

Bitte beachte, falls ohnehin schon bekannt, dass die Zuverdienstgrenze zur Studienbeihilfe auf Antrag des Bundesministers im 33. Ministerrat am 7.10.2020 aufgrund der Pandemie rückwirkend für dieses Kalenderjahr auf 15.000 Euro erhöht wurde und somit auf jene der Familienbeihilfe angepasst ist:

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:9467b5be-db55-496e-b619-2d81cd35e4ca/33_10_mrv.pdf

Das nur als Anmerkung, da es noch nicht überall angekommen sein dürfte, obwohl die Webseite zuletzt 3 Wochen später aktualisiert wurde:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/bildung_und_neue_medien/universitaet/2/Seite.160806.html

Schließe jedoch nicht aus, dass ich da was missverstanden haben könnte.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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