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§2 (8) LBV

Verfasst: 19.06.2019, 00:22
von GeometrieLehrer
Zählt der Tag an dem die Beurteilungskonferenz stattfindet zu den drei Tagen an denen eine Leistungsfeststellung nicht durchgeführt werden darf?
Wenn z.B. am Donnerstag Nachmittag die Beurteilungskonferenz stattfindet, darf dann am Montag vorher eine Leistungsfeststellung stattfinden?

Re: §2 (8) LBV

Verfasst: 19.06.2019, 16:57
von FHoll
Ich machs mal logisch:
Es geht um die letzten drei Unterrichtstage vor der Beurteilungskonferenz.
Angenommen, die Beurteilungskonferenz ist am Donnerstag. Der Donnerstag sei kein Unterrichtstag. Klarerweise wären die vorherigen drei Tage gemeint - Montag, Dienstag, Mittwoch. Dem wird wohl keiner widersprechen.
Angenommen, die Beurteilungskonferenz ist am Donnerstag, aber der Donnerstag sei ein Unterrichtstag. Wenn nun die drei letzten Unterrichtstage vor der Beurteilungskonferenz Montag, Dienstag und Mittwoch wären, so wäre der Donnerstag selbst keiner der drei Unterrichtstage vor der Beurteilungskonferenz (es wäre ja ein vierter Tag). Demnach könnten dann Montag, Dienstag und Mittwoch keine Leistungsfeststellungen durchgeführt werden, am Donnerstag würde aber nichts dagegen sprechen.
Nicht besonders sinnvoll, oder? Wer würde solche Gesetze erlassen?
Wenn man den Donnerstag inkludieren möchte, aber trotzdem auf die genannten drei Tage kommen, so darf der Montag keiner der drei Tage sein. Eine Leistungsfeststellung wäre also am Montag gerechtfertigt. Zumindest rechtlich. Würde ich in der letzten Woche aber trotzdem nur noch mit Freiwilligen machen.

Wenn Sie also am Montag noch eine Leistungsfeststellung in Geometrie planen, nur zu. Jeden, der Ihnen sagt, das ginge nicht, können Sie ja fragen, ob ihm Donnerstag lieber wäre...

Re: §2 (8) LBV

Verfasst: 19.02.2020, 02:40
von moiseslelo
Es war großartig, danke