Wir hatten einen Test(4. Klasse HTL) und dieser war über 50% negativ. Ich war jedoch mit 3+ bei den Besseren und will deshalb den Stoff nicht nochmals lernen. Nun habe ich etwas gesucht und habe LBVO §7 Absatz 11 gefunden. Da heißt es(wisst ihr wahrscheinlich eh auswendig ):
(http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10009375)(11) Wenn die Leistungen von mehr als der Hälfte der Schüler bei einer Schularbeit mit „Nicht genügend“ zu beurteilen sind, so ist die Schularbeit mit neuer Aufgabenstellung aus demselben Lehrstoffgebiet einmal zu wiederholen. Als Grundlage für die Beurteilung ist in diesem Fall jene Schularbeit heranzuziehen, bei der der Schüler die bessere Leistung erbracht hat. Die Wiederholung der Schularbeit ist innerhalb von zwei Wochen, in lehrgangsmäßigen Berufsschulen innerhalb einer Woche, nach Rückgabe der Schularbeit durch den Lehrer durchzuführen; diese Frist verlängert sich um die in diese Frist fallenden unmittelbar aufeinanderfolgenden schulfreien Tage. Der Termin der neuerlichen Schularbeit ist bei der Rückgabe der zu wiederholenden Schularbeit bekanntzugeben und im Klassenbuch zu vermerken.
Nun steht aber bei §7 "Schularbeiten". Meine Frage ist nun: Gilt dies nur für Schularbeiten oder Tests. Das Fach um das es geht ist kein Hauptfach und somit ist der Test auch keine Schularbeit.
Kann mir da jemand eine verlässliche und begründbare Antwort geben?
Wäre wirklich sehr erleichtert, da ich mir dadurch viele viele Stunden lernen erspare .