Ich suche eine Möglichkeit, mein Studium in Österreich durch Studienbeihilfe zu finanzieren.
Ich bin 30 Jahre alt, komme aus dem EU-Ausland, habe insgesamt 5 Jahre gearbeitet. In Österreich bin ich erst seit 6 Monaten wohnhaft. Die Eltern leben beide im Ausland, haben nie in Österreich gelebt. Ich habe mal gelesen, dass man Beihilfe bekommen könnte, wenn man ''bereits eine tatsächliche Verbindung zur österreichischen Gesellschaft hergestellt haben''. Wie wäre das zu verstehen und wie kann man eventuell das Amt ''überzeugen'', dass man diese Voraussetzung erfüllt hat?
Nachfrage: was, wenn man kein Kontakt zu einem Elternteil hat? Wird ein Einkomennachweis trotzdem benötigt?
Studienbeihilfe
Re: Studienbeihilfe
Du sprichst § 4 Abs.1a Z 3 StudFG (Studienförderungsgesetz) an. Die Volksanwaltschaft und ÖH sind dabei bedacht, diese unspezifische Wortfolge konkretisieren zu lassen. Vorher hieß es, wenn man "in das österreichische Bildungs- oder Gesellschaftssystem integriert" ist. Daher würde ich meinen, dass die Chancen besser stünden, wenn man hier wirtschaftlich aktiv war/ist, man mehrjährig eine Lehre genossen oder eine Schule besucht bzw. die Matura erworben hat. Wie so oft wäre der Einzelfall zu prüfen, wobei nach Deiner Beschreibung der Bezug zu Österreich noch nicht ausreichend erscheint.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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