Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und hoffe auf Inputs eurerseits. Mein Arbeitgeber (eine Mittelschule) hat einen Beschluss gefasst, dass bei Lehrkräften (und beim Schulleiter) in schulbezogenen Materialien (zB in Organigramm en, auf der Website usw.) der akademische Grad einheitlich nicht mehr genannt wird (vorher wurde abgestimmt und die Mehrheit hat sich dafür ausgesprochen). Darf so etwas vereinbart werden: Ich meine, ein Mag. hat ja das Recht diesen Grad zu führen oder? Ich danke euch sehr für euer Feedback diesbezüglich. LG & schönen Abend!
Akademischen Grad Nennungspflicht am Arbeitsplatz
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 08.11.2023, 17:46
-
- Beiträge: 215
- Registriert: 07.09.2007, 11:52
Re: Akademischen Grad Nennungspflicht am Arbeitsplatz
§ 88 UG gibt das Recht einen akademischen Grad zu führen. Meines Erachtens lässt sich daraus nicht die Pflicht für Dritte ableiten, diesen akad. Grad zu verwenden. Es gibt viele internationale Betriebe, in denen die Führung von akad. Graden geradezu verpönt und unüblich ist. Private Arbeitgeber können jedenfalls im Außenauftritt ihres Betriebes autonom festlegen, dass z.B. Mitarbeiter/innen nur mit ihrem Namen ohne Zusätze aufscheinen.
Ob es im (verbeamteten) österreichischen Schulwesen hier andere Regelungen gibt, kann ich leider nicht sagen.
Ob es im (verbeamteten) österreichischen Schulwesen hier andere Regelungen gibt, kann ich leider nicht sagen.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast