Akademischen Grad Nennungspflicht am Arbeitsplatz

In diesem Forum werden Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Status der Universität, den Studienordnungen, usw. diskutiert.
Antworten
a684dd572b1887661782981659331eed_262
Beiträge: 1
Registriert: 08.11.2023, 17:46

Akademischen Grad Nennungspflicht am Arbeitsplatz

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_262 » 08.11.2023, 17:57

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und hoffe auf Inputs eurerseits. Mein Arbeitgeber (eine Mittelschule) hat einen Beschluss gefasst, dass bei Lehrkräften (und beim Schulleiter) in schulbezogenen Materialien (zB in Organigramm en, auf der Website usw.) der akademische Grad einheitlich nicht mehr genannt wird (vorher wurde abgestimmt und die Mehrheit hat sich dafür ausgesprochen). Darf so etwas vereinbart werden: Ich meine, ein Mag. hat ja das Recht diesen Grad zu führen oder? Ich danke euch sehr für euer Feedback diesbezüglich. LG & schönen Abend!



Andreas Hofer4
Beiträge: 215
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Re: Akademischen Grad Nennungspflicht am Arbeitsplatz

Beitrag von Andreas Hofer4 » 30.11.2023, 15:52

§ 88 UG gibt das Recht einen akademischen Grad zu führen. Meines Erachtens lässt sich daraus nicht die Pflicht für Dritte ableiten, diesen akad. Grad zu verwenden. Es gibt viele internationale Betriebe, in denen die Führung von akad. Graden geradezu verpönt und unüblich ist. Private Arbeitgeber können jedenfalls im Außenauftritt ihres Betriebes autonom festlegen, dass z.B. Mitarbeiter/innen nur mit ihrem Namen ohne Zusätze aufscheinen.
Ob es im (verbeamteten) österreichischen Schulwesen hier andere Regelungen gibt, kann ich leider nicht sagen.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast