In diesem Forum werden Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Status der Universität, den Studienordnungen, usw. diskutiert.
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filoe
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von filoe » 12.04.2013, 22:23
Ich bin leider kein Rechtsexperte und deshalb will ich mal hier kurz um eure Meinung fragen:
Wir hatten einen Test(4. Klasse HTL) und dieser war über 50% negativ. Ich war jedoch mit 3+ bei den Besseren und will deshalb den Stoff nicht nochmals lernen. Nun habe ich etwas gesucht und habe LBVO §7 Absatz 11 gefunden. Da heißt es(wisst ihr wahrscheinlich eh auswendig

):
(11) Wenn die Leistungen von mehr als der Hälfte der Schüler bei einer Schularbeit mit „Nicht genügend“ zu beurteilen sind, so ist die Schularbeit mit neuer Aufgabenstellung aus demselben Lehrstoffgebiet einmal zu wiederholen. Als Grundlage für die Beurteilung ist in diesem Fall jene Schularbeit heranzuziehen, bei der der Schüler die bessere Leistung erbracht hat. Die Wiederholung der Schularbeit ist innerhalb von zwei Wochen, in lehrgangsmäßigen Berufsschulen innerhalb einer Woche, nach Rückgabe der Schularbeit durch den Lehrer durchzuführen; diese Frist verlängert sich um die in diese Frist fallenden unmittelbar aufeinanderfolgenden schulfreien Tage. Der Termin der neuerlichen Schularbeit ist bei der Rückgabe der zu wiederholenden Schularbeit bekanntzugeben und im Klassenbuch zu vermerken.
(
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10009375)
Nun steht aber bei §7 "Schularbeiten". Meine Frage ist nun: Gilt dies nur für Schularbeiten oder Tests. Das Fach um das es geht ist kein Hauptfach und somit ist der Test auch keine Schularbeit.
Kann mir da jemand eine verlässliche und begründbare Antwort geben?
Wäre wirklich sehr erleichtert, da ich mir dadurch viele viele Stunden lernen erspare

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Manannan
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von Manannan » 13.04.2013, 16:13
Für die HTL ist iSd Schulunterrichtsgesetzes die Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO) BGBl Nr.371/1974 anzuwenden.
In Ihrem Fall ist § 8 Abs 14 heranzuziehen, wonach für Tests grundsätzlich die gleiche Regelung wie für Schularbeiten gilt.
Auch bei einer Testwiederholung zählt somit die bessere Beurteilung.
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Lilie
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Beitrag
von Lilie » 01.10.2018, 12:08
Ich finde es genau so.
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jansia
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von jansia » 02.10.2018, 09:56
mir wurde auch gesagt, dass Tests u. Schularbeiten die selber regelung haben bzw haben sollten
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Morbeck
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von Morbeck » 02.10.2018, 14:25
Tests und Schularbeiten haben dieselben Regelungen
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jansia
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Beitrag
von jansia » 04.10.2018, 11:23
manchmal wissen das die dozenten, lehrer etc aber wollen sich denoch so durchsetzen, dass sie am ende gegen diese regelung handeln, dabei wissen viele schüler nicht wie es wirklich ist
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Frodo123
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von Frodo123 » 17.07.2019, 20:59
Ich denke, wenn du noch mal ein Test schreibst, wird nicht schlimm oder? Aber sonst, bei mir war so, wenn ich ein Test bestanden auch mit 3, musste ich noch mal das machen.
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carmenleo
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von carmenleo » 22.04.2020, 06:29
Es sieht ziemlich gut aus, die Wahrheit
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Emma200
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von Emma200 » 26.09.2020, 13:14
Ich habe auch gehört, dass Schularbeiten und Tests gleich geregelt werden. Musstest du den Test wiederholen?
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moshedhull
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von moshedhull » 20.06.2022, 10:12
Manannan hat geschrieben: ↑13.04.2013, 16:13
Für die HTL ist iSd Schulunterrichtsgesetzes die Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO) BGBl Nr.371/1974 anzuwenden.
In Ihrem Fall ist
§ 8 Abs 14 heranzuziehen, wonach für Tests grundsätzlich die gleiche Regelung wie für Schularbeiten gilt.
Auch bei einer Testwiederholung zählt somit die bessere Beurteilung.
Danke für diese Antwort.
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