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L17 Probeführerschein

Verfasst: 12.11.2018, 15:09
von Rexar20
Liebe Community,

vielleicht könnt ihr bei einem Problem weiterhelfen. Es geht um die Probezeit bei Führerscheinbesitzern, die die Lenkberechtigung VOR dem 1.7.2017 erhalten haben. Genau gesagt um L17 Führerscheinbesitzer.

Konkretes Beispiel:

Geburtsdatum: 18.7.1998
Führerscheinausstellung am 10.11.2015

Bis wann läuft jetzt die Probezeit?

Danke im Vorraus! :)

Re: L17 Probeführerschein

Verfasst: 12.11.2018, 15:18
von Xtremekajak
Also meines Wissens dauert eine L17 Probezeit bis zum 21. Geburtstag sprich in deinem Fall bis 17.07.2019

Alle Angaben ohne Gewähr.

Re: L17 Probeführerschein

Verfasst: 12.11.2018, 15:29
von Rexar20
Also das was ich gefunden habe: § 19 FSG Vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse (bis 30.6.2017)


Die Lenkberechtigung für die Klasse B vor Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt wird, dauert die Probezeit (§ 4) jedenfalls bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres.

Nur was bedeutet dieses "jedenfalls"?

Re: L17 Probeführerschein

Verfasst: 12.11.2018, 17:08
von Heron
Mit der am 01.07.2017 in Kraft getretenen FSG-Novelle wurde die Probezeit von 2 auf 3 Jahre erhöht, für vor dem 18. Lebensjahr erteilte Lenkberechtigungen der Klasse B endet die Probezeit nun mit Vollendung des 21. Lebensjahr (mit Ablauf des Tags vor dem 21. Geburtstag), statt wie vor der Novelle mit Vollendung des 20. Lebensjahres.

Für vor dem 01.07.2017 ausgestellte Lenkberechtigungen ist die Dauer der Probezeit in § 41 Abs 13 FSG normiert:
§41 FSG - Übergangsbestimmungen
(12) Für Besitzer von Lenkberechtigungen, die vor dem 1. Juli 2017 erteilt wurden, gilt § 4 Abs. 1 und 2 in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung.
Jetzt ist die Dauer der Probezeit für die L-17-Führerscheine nicht in § 4 FSG geregelt, sondern in § 19 Abs 2 FSG, aber bei systematischer Interpretation der zitierten Übergangsbestimmung komme ich zum Ergebnis, dass die Probezeit in Ihrem Fall mit Vollendung des 20. Lebensjahres endet.

Re: L17 Probeführerschein

Verfasst: 12.11.2018, 17:29
von Rexar20
Also auch wirklich nur bis zum 20. Geburtstag, und nicht bis zum 10.11.2018? (3 Jahre nach Ausstellungsdatum)

Also grob gesagt: "normaler" B Schein : 2 Jahre nach Austellung;
L17: vom Ausstellungsdatum bis zum 18. Geburtstag + noch 2 Jahre bis zum 20. Geburtstag?

Re: L17 Probeführerschein

Verfasst: 12.11.2018, 17:47
von Heron
Was ist der Hintergrund der Frage? Frühestmögliches Ende der Probezeit bei vor 07/2017 erteilten L-17-Lenkberechtigungen ist jedenfalls mit Vollendung des 20. Lebensjahres. Wäre die Probzeit verlängert worden bzw. neu angeordnet worden, wäre dies im Führerschein einzutragen.

Re: L17 Probeführerschein

Verfasst: 12.11.2018, 17:55
von Rexar20
Ich stellte mir diese Frage weil auf diversen Seiten (von Fahrschulen die auch auf help.gv.at verweisen) immer unterschiedliche Sachverhalte stehen. Wollte mich nur vergewissern.

Aber danke für die ordentlich ausgearbeiteten Antworten!