Radarfalle Österreich mit deutschem Führerschein
Verfasst: 02.10.2018, 11:18
Hallo,
ich bin in August in AT in eine Radarfalle.
Ortsgebiet, Geschwindigkeit nach Toleranzabzug 93 statt 50.
Strafe 280 Euronen. Das ist nicht das Problem. Finde ich eig angemessen.
Wie ich im internet lese, zieht das auch ein 2 wöchiges Fahrverbot in AT nach sich.
Und jetzt wird es kompliziert.
Ich bin Österreicher, lebe und arbeite aber in Deutschland. ich habe in Wien auch noch eine Hauptmeldung. Es ist auch zulässig in 2 EU staaten hauptgemeldet zu sein. Dadurch dass ich meinen Gewöhnlichen Aufenthalt in DE habe, habe ich auch seit 2007 einen deutschen Führerschein, habe den damals umschreiben lassen.
Wie wird dieses Fahrverbot denn nun überhaupt umgesetzt? da ich im November noch mal nach AT muss, werde ich gegen die Strafverfügung Einspruch einlegen, da das aufschiebende Wirkung hat und die Strafverfügung außer Kraft tritt. Es wird dann ein ordentliches Verfahren in Kraft treten, wo einem dann netterweise auch die Beweismittel vorgelegt werden. das ganze dauert natürlich und dadurch kann ich Anfang November in AT sicher noch fahren. Der Einspruch selbst wird eh nichts bringen, kostet aber auch nur 10% der strafe und die Strafe selbst darf dadurch nicht erhöht werden.
nun frage ich mich aber wie dann später eigentlich das fahrverbot umgesetzt wird. muss ich meinen deutschen Führerschein dann nach Wien schicken? und was machen die dann damit? das verkehrsamt in wien war nicht in der Lage mir dazu telefonisch eine belastbare Aussage zu geben. Haben offensichtlich dort keine Ahnung, die verweisen auf die deutschen Behörden. aber die sind ja überhaupt nicht zuständig!
Und: Ab wann gilt das Fahrverbot in AT überhaupt? in DE kann man es beim ersten mal ja noch 4 Monate schieben. geht das in Österreich auch?
Oder bekomme ich einfach einen Wisch wo steht: "hallo, sie dürfen ab jetzt 2 Wochen nicht mehr in AT fahren?" kann ich mir auch nicht vorstellen, das muss ja irgendwie auf dem deutschen Schein vermerkt werden?
Die 2 Wochen sind mir eig wurscht, aber mir ist wichtig, dass ich den Schein nicht weggeben muss, denn dann kann ich ja in DE auch nicht fahren. oder bekomme ich am Ende gar zuzätzlich ein Fahrverbot in DE aufgebrummt?
Vielleicht war mal jemand in einer ähnlichen Situation?
Danke!
ich bin in August in AT in eine Radarfalle.
Ortsgebiet, Geschwindigkeit nach Toleranzabzug 93 statt 50.
Strafe 280 Euronen. Das ist nicht das Problem. Finde ich eig angemessen.
Wie ich im internet lese, zieht das auch ein 2 wöchiges Fahrverbot in AT nach sich.
Und jetzt wird es kompliziert.
Ich bin Österreicher, lebe und arbeite aber in Deutschland. ich habe in Wien auch noch eine Hauptmeldung. Es ist auch zulässig in 2 EU staaten hauptgemeldet zu sein. Dadurch dass ich meinen Gewöhnlichen Aufenthalt in DE habe, habe ich auch seit 2007 einen deutschen Führerschein, habe den damals umschreiben lassen.
Wie wird dieses Fahrverbot denn nun überhaupt umgesetzt? da ich im November noch mal nach AT muss, werde ich gegen die Strafverfügung Einspruch einlegen, da das aufschiebende Wirkung hat und die Strafverfügung außer Kraft tritt. Es wird dann ein ordentliches Verfahren in Kraft treten, wo einem dann netterweise auch die Beweismittel vorgelegt werden. das ganze dauert natürlich und dadurch kann ich Anfang November in AT sicher noch fahren. Der Einspruch selbst wird eh nichts bringen, kostet aber auch nur 10% der strafe und die Strafe selbst darf dadurch nicht erhöht werden.
nun frage ich mich aber wie dann später eigentlich das fahrverbot umgesetzt wird. muss ich meinen deutschen Führerschein dann nach Wien schicken? und was machen die dann damit? das verkehrsamt in wien war nicht in der Lage mir dazu telefonisch eine belastbare Aussage zu geben. Haben offensichtlich dort keine Ahnung, die verweisen auf die deutschen Behörden. aber die sind ja überhaupt nicht zuständig!
Und: Ab wann gilt das Fahrverbot in AT überhaupt? in DE kann man es beim ersten mal ja noch 4 Monate schieben. geht das in Österreich auch?
Oder bekomme ich einfach einen Wisch wo steht: "hallo, sie dürfen ab jetzt 2 Wochen nicht mehr in AT fahren?" kann ich mir auch nicht vorstellen, das muss ja irgendwie auf dem deutschen Schein vermerkt werden?
Die 2 Wochen sind mir eig wurscht, aber mir ist wichtig, dass ich den Schein nicht weggeben muss, denn dann kann ich ja in DE auch nicht fahren. oder bekomme ich am Ende gar zuzätzlich ein Fahrverbot in DE aufgebrummt?
Vielleicht war mal jemand in einer ähnlichen Situation?
Danke!