Gesetzeskonformes Ebike, das als Fahrrad gilt

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oli
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Gesetzeskonformes Ebike, das als Fahrrad gilt

Beitrag von oli » 10.09.2018, 20:14

Liebe Leute,

ich möchte mir selber ein Ebike bauen, für den Straßenverkehr in Österreich.

Wichtig ist mir, dass ich legal unterwegs bin.
So habe ich mir einen 500 Watt Motor besorgt, der für eine Nachrüstung eines Fahrrads gedacht ist. Akku habe ich im Selbstbau erstellt, 13 Zellen in Serie, das sind 48V im Mittel und somit noch legal.

Ich möchte gerne das Rad mit Handgasgriff betreiben, so dass es wie ein "Moped" fährt, als Pedelec läuft es auch. Ich kann also treten, muss aber nicht. In keinem der Fahrzustände soll es aber über die 25km/h fahren und die 500 Watt sind im Motor schon begrenzt.

Mir ist klar, dass z.B. in D das nicht erlaubt wäre, da dort nur eine Schiebehilfe bis 6km/h erlaubt ist.

Für A habe ich aber auf der WKO Seite eine rechtliche Abhandlung gelesen und möchte fragen, ob die auch "Hand und Fuß" hat, sprich, ob ich mich darauf verlassen kann.
Ich möchte einfach zu hundert Prozent sicher sein, dass wenn mich ein "unwissender" Polizist aufhält, da ich eben nicht trete sondern wie ein Moped fahre, ich auch mir absolut sicher sein kann, dass ICH im Recht bin. Streit würde ich natürlich keinen anzetteln, höflich und respektvoll will ich bleiben, aber im Ernstfall mir eben sicher sein, dass ich bei einer Androhung einer Anzeige nichts zu befürchten habe.
Ich habe mit einem Polizisten unlängst darüber mal gesprochen und er meinte, dass ein Handgas und Fahren ohne Treten nicht erlaubt sei in A. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass eben ein Polizist sehrwohl sich gut auskennt, aber eben nicht überall.

Was haltet ihr von dem Schreiben, das ich verlinke und auf welche Eckdaten muss ich achten, damit ich das Ebike, Rad legal betreiben kann?
Ist ein Fahren ohne Treten nur mit Elektromotor legal zu bewerkstelligen in Österreich?

Gegoogelt habe ich, dabei aber nur auf einer Herstellerseite einen Beitrag gefunden, der mir meine Ahnung bestätigt, dass es eben erlaubt sein kann.
Onlineshop für Elektromotoren für den Fahrradumbau:
https://elfkw.at/technik/pedalsensor-oder-gasgriff

Der WKO Jurist meint, wenn ich es richtig verstehe, ebenfalls das selbe.

WKO Bericht eines Juristen:
http://www3.wkstmk.at/grem2/RS_Juni2012 ... %A4der.pdf

Auch finde ich auf Onlineshops in Österreich "Mopeds", die als Fahrrad rechtlich gesehen werden und nicht mal Pedale haben. Auch das erhärtet für mich den Verdacht, dass ein elektrisches Fahren ohne pedalieren zu müssen, legal möglich sein müsste.

siehe hier:
https://www.xxxlutz.at/p/mican-elektro- ... tIQAvD_BwE

oder hier:
https://www.e-techbike.at/produkte/com- ... 09c-detail


Danke für eure Unterstützung,

OLI



Das_Pseudonym
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Re: Gesetzeskonformes Ebike, das als Fahrrad gilt

Beitrag von Das_Pseudonym » 12.09.2018, 16:56

Du könntest noch beim ÖAMTC fragen.

oli
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Re: Gesetzeskonformes Ebike, das als Fahrrad gilt

Beitrag von oli » 12.09.2018, 23:23

Danke, gute Idee.

Das_Pseudonym
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Re: Gesetzeskonformes Ebike, das als Fahrrad gilt

Beitrag von Das_Pseudonym » 12.09.2018, 23:31

Solange du nicht damit rum fährst auf öffentlichen Strassen kannst ja bei der Polizei per Mail anfragen und dir eine offizielle Info einholen. :wink:

oli
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Re: Gesetzeskonformes Ebike, das als Fahrrad gilt

Beitrag von oli » 14.09.2018, 22:48

Die kennen sich nicht aus. So sagen die, dass mit EGas herumfahren verboten sei.

jansia
Beiträge: 117
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Re: Gesetzeskonformes Ebike, das als Fahrrad gilt

Beitrag von jansia » 21.09.2018, 08:50

aber echt nicht :D

Heinrich23
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Registriert: 05.11.2018, 14:48

Re: Gesetzeskonformes Ebike, das als Fahrrad gilt

Beitrag von Heinrich23 » 08.11.2018, 14:30

Hallo,

entschuldige meine späte Antwort. Der Handgasgriff ist sehr wohl erlaubt in Österreich! Denn schließlich sind E-Scooter (rechtlich gesehen spezielle Pedelecs) mit einer maximalen Nenndauerleistung 600 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h auch Fahrräder.
Der Beweis:
§ 1 StVO 1960 Begriffsbestimmungen Abs. (22) (d): Fahrrad: ...ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug, dessen Antrieb dem eines Elektrofahrrads im Sinne des § 1 Abs. 2a KFG 1967 entspricht.
§ 1 KFG 1967 Abs. (2a): Nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder im Sinne der StVO 1960 gelten auch elektrisch angetriebene Fahrräder mit
1. einer höchsten zulässigen Nenndauer-Leistung von nicht mehr als 600 Watt und
2. einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.

Des weiteren solltest du dir noch die FV (Fahrradverordnung) durchlesen. Dort steht alles, was ein Fahrrad im Detail braucht.
Ein Polizist höheren Ranges hat mir diese These bestätigt. Ich möchte mir nämlich einen Obus im Maßstab 1:2,5 bauen, mit reinem Elektroantrieb und Fußpedalen. Deswegen habe ich mich auf diesem Gebiet etwas schlau gemacht.

MfG,

Heinrich

erharde
Beiträge: 2
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Re: Gesetzeskonformes Ebike, das als Fahrrad gilt

Beitrag von erharde » 28.10.2021, 14:53

Danke sehr!

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